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EAS 2544Verschmelzende Outbound-Umwandlung einer inländischen Holdinggesellschaft mit Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0317-IV/4/200402.02.2005

…Ausschüttung an die Holding 1; Holding 2 kann ihre "Auslandsbeteiligung" nach deutschem Steuerrecht steuerfrei weiterverkaufen und ist durch das DBA-Deutschland sodann in Österreich vor der Besteuerung geschützt), löst eine solche Vorgangsweise jedenfalls Rechtsmissbrauchsverdacht im Sinn von § 44 UmgrStG aus. Führt aber der Beteiligungsübergang mangels…

EAS 2165Umgehung der Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 815/1-IV/4/0227.11.2002

…die gegenständliche Körperschaftsteuer einzusparen, dann wird darin ein als Rechtsmissbrauch einzustufender Rechtsvorgang liegen. Bringt in diesem Sinn die österreichische Kapitalgesellschaft die gegenständliche Beteiligung unter Inanspruchnahme der Vorteile des österreichischen Umgründungssteuergesetzes in ihre deutsche (operative) Tochtergesellschaft zum Buchwert von 100 ein; nimmt sodann die deutsche Tochtergesellschaft…

EAS 2558Aktivitätsbeurteilung einer schweizerischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0138-IV/4/200511.02.2005

…dann, wenn die gewählte Gestaltung ausschließlich dazu dienen sollte, österreichische Abgaben zu umgehen, müsste das Vorliegen von Rechtsmissbrauch geprüft werden;denn im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen…

EAS 569Österreichische Zwischengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2294/1/1-IV/4/9507.02.1995

…an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen Verdacht auf eine rechtsmissbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern aufkommen. Und solange die durch die österreichische Zwischengesellschaft geschleusten Auslandseinkünfte nicht in Österreich ansässigen natürlichen…

EAS 2400Zur Frage der "Reinwaschung" von Steueroaseneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/17-IV/4/0305.01.2004

…ebenfalls der ausländischen Kapitalgesellschaft gehörende) österreichische Holdinggesellschaft eingebracht, dann liegt zwar kein Rechtsmissbrauch nach § 22 BAO vor, wenn diese Steueroaseneinkünfte über die österreichische Holdinggesellschaft steuerfrei in die Hände der ausländischen Muttergesellschaft geschleust werden; denn Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass durch eine Umweggestaltung österreichische Steuern umgangen werden…

EAS 3274Gewinnausschüttung einer steuerfreien Bahrain-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0262-IV/4/201220.04.2012

…Im Beschwerdefall ging es um ein Steuersparmodell iZm einer funktionslosen Hongkong-Gesellschaft, und der VwGH verwarf die Anwendbarkeit der Schachtelbefreiung primär auf der Grundlage von § 22 BAO als Rechtsmissbrauch; nur ergänzend führte er aus, dass in einem solchen Fall einer missbräuchlichen Steuerumgehung eine Auslegung vertretbar…

EAS 2996Holdinggesellschaften auf Barbados
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2334-IV/4/200825.08.2008

…mit Hilfe der barbadischen Holdinggesellschaft österreichische Steuern umgangen werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die wirtschaftlich hinter der barbadischen Gesellschaft Stehenden bekanntgegeben werden müssen; denn im Fall einer Umgehung österreichischer Steuern besteht der Verdacht des Vorliegens von Rechtsmissbrauch. Bundesministerium für Finanzen, 25. August 2008

EAS 1410Vereinbarkeit des Methodenwechsels gem. § 10 Abs. 3 KStG 1988 mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/9904.02.1999

…als deren Einkünfte zuzurechnen sind. Denn würden die Einkünfte unmittelbar der inländischen AG zugerechnet (zB wegen Behandlung der Umweggestaltung über Malta als Scheingeschäft oder Rechtsmissbrauch oder wegen unmittelbarer Einkünftezurechnung auf der Grundlage der vom VwGH in seinem Erkenntnis vom 10.12.1997, 93/13/0185,…

EAS 2817Genussrechtsertrag luxemburgischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0047-IV/4/200701.02.2007

…ist aber, dass die Zinsen nicht nur formal von der luxemburgischen Investmentgesellschaft in Empfang genommen werden, um anschließend an österreichische Investoren weitergeleitet zu werden (Hinweis auf rechtmissbräuchlichen Einsatz von ausländischen Körperschaften in VwGH vom 9.12.2004, 2002/14/0074, 10.8.2005, 2001/13…

EAS 401Luxemburgische Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/15/1-IV/4/9403.03.1994

…grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich zugerechnet. Eine dem § 7 des deutschen Außensteuergesetzes vergleichbare Durchgriffsbestimmung ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Eine differenzierte Betrachtung aus der Sicht der Rechtsmissbrauchsbestimmung des § 22 BAO könnte indessen nötig sein, wenn durch Zwischenschaltung einer ausländischen Briefkastengesellschaft (einer Gesellschaft…

EAS 466Steuerfreie irische "non-resident companies"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1464/2/1-IV/4/9406.07.1994

…angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen. Die Frage des Rechtsmissbrauches wird sich vor allem dann stellen, wenn…

EAS 1155Steuerliche Behandlung luxemburgischer Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/26-IV/4/9731.10.1997

…Kapitalvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist (EAS.984); die thesaurierten Erträge sind als ausschüttungsgleicher Ertrag bei der Muttergesellschaft zu erfassen; oder die Tochtergesellschaft entfaltet keine wirtschaftlich beachtliche Tätigkeit und es liegt aus diesem Grund Rechtsmissbrauch vor (siehe insb. BFH v. 29.1.1975…

EAS 2937Mauritius-Holding mit Zinsen und Dividendeneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0098-IV/4/200825.01.2008

…Mauritius-Holdinggesellschaft (M-Holding) zahlreiche operative Gesellschaften in verschiedenen afrikanischen Staaten errichtet, dann kann in einer solchen Konstruktion jedenfalls keine Umgehung österreichischer Steuern gesehen werden und es kann folglich kein Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO vorliegen. Ob ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der niedrig besteuerten M…

EAS 1336Provisionsumleitung über eine irische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/8-IV/4/9830.09.1998

…ob in einem konkreten internationalen Besteuerungsfall Missbrauch vorliegt, ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen…

EAS 684Kreditvergabe nach Deutschland über Kanalinselgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1895/2/1-IV/4/9501.08.1995

…britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens abschließend entschieden werden. Allerdings verdient verallgemeinernd festgehalten zu werden, dass geradezu ein Musterbeispiel für eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vorliegt…

EAS 1295Luxemburgische Investition in Jersey über Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 375/1-IV/4/9820.07.1998

…bekannten Steueroasen rechtlich abzusichern und solcherart finanzbehördlich noch zu unterstützen; und zwar auch dann nicht, wenn keine österreichischen (Ertrags)steuern umgangen werden und kein Rechtsmissbrauch im Sinn des österreichischen Steuerrechts vorliegen sollte. 20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 2808Anleiheemission einer österreichischen Holdinggesellschaft an argentinische Anleihezeichner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0036-IV/4/200717.01.2007

…wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen Sachverhaltsbild allein kein Verdacht auf Umgehung österreichischer Steuern und damit kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO aufkommen. Auch dann nicht…

EAS 5Dienstnehmerbezüge von luxemburgischen Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 1681/7/1-IV/4/9128.05.1991

…aus nichtselbständiger Arbeit. Sollte hiedurch eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Luxemburg eintreten, ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 48 BAO nicht ausgeschlossen, wenn durch die gewählten Gestaltungen kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch entsteht. 28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 650Gewinnausschüttungen an eine luxemburgische Handels-Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/23/1-IV/4/9512.06.1995

…ob bei dieser Gestaltung die Position der luxemburgischen Gesellschaft lediglich die eines Treuhänders ist, dem die Gewinnausschüttung aus diesem Grund nicht zuzurechnen ist, oder Rechtsmissbrauch vorliegt, weil diese Umwegkonstruktion nur deshalb gewählt wurde, um die bei Direktausschüttung nach Liechtenstein anfallende KESt zu umgehen. Der Umstand…

EAS 804Rangordnung der Verrechnungspreismethoden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/12-IV/4/9629.01.1996

…derartigen Fall eine illegale Gewinnverlagerung aus Österreich in die Steueroase stattgefunden hat. Wird die Gestaltung der Geschäftsbeziehungen über die Steueroase dem Grunde nach anerkannt (dh. es werden weder Scheingeschäfte noch Rechtsmissbrauch angenommen), dann ist festzustellen, ob die Preisgestaltung zwischen den verbundenen Unternehmen dem Fremdverhaltensgrundsatz entspricht…