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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 5

Dienstnehmerbezüge von luxemburgischen Holdinggesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftP 1681/7/1-IV/4/91vom 28.05.1991

Wortlaut laut Findok

  Luxemburgische Holdinggesellschaften sind gemäß Art. 26 DBA-L aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Einkünfte, die in Österreich ansässige Personen von diesen Holdinggesellschaften beziehen, sind durch das Abkommen vor einer Doppelbesteuerung nicht geschützt. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch für andere Einkünfte, wie zB Bezüge des Gesellschaftergeschäftsführers oder für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sollte hiedurch eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Luxemburg eintreten, ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 48 BAO nicht ausgeschlossen, wenn durch die gewählten Gestaltungen kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch entsteht. 28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnsässigkeitMissbrauchMissbrauchsverdachtHoldinggesellschaftDividendenausschüttungGeschäftsführerbezüge§ 48 BAO

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 1681/7/1-IV/4/91
Stammnummer
18662
Gültig
28.05.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF