…zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft…
…Unternehmen, das elektromagnetische medizinische Produkte vertreibt, Seminarreihen (Grundseminare für die Mitarbeiter des Strukturvertriebes, Verkaufsworkshops und Produkt- und Schulungsveranstaltungen für Ärzte), mit deutschen und schweizerischen Referenten, dann sind die an die schweizerischen Vortragenden gezahlten Honorare gemäß Artikel 14 des DBA-Schweiz von der inländischen Besteuerung freizustellen…
…Befindet sich nach den vorgenannten Kriterien der Ort der Geschäftsleitung im Sitzstaat der Gesellschaft, so gilt dies nicht nur für Belange der Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge, sondern auch für die Frage, ob die Gesellschaft im Sitzstaat ihren "Wohnsitz" im Sinn des DBA hat. Eine andere Beurteilung…
…bei einer inländischen GesmbH die Tätigkeit des Geschäftsführers auch dann an dem Ort, an dem die GesmbH betrieben wird, als ausgeübt anzusehen ist, wenn der Geschäftsführer die Gesellschaft von seinem Wohnsitz im Ausland aus leitet und an dem Ort des Betriebes nur gelegentlich anwesend ist…
…nichtselbständiger Arbeit (gezahlt von der inländischen GmbH) vor und wendet darauf nicht - wie Österreich - Artikel 4 des DBA-Deutschland, sondern Artikel 9 des Abkommens an. Außerdem unterstellt Deutschland, daß der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers stets am Ort des Sitzes der betreffenden Gesellschaft gelegen ist…
…im Gegenzug auch entsprechend entlohnt. Die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers wird daher unmittelbar vom Arbeitgeber verwertet. Die ausländischen Kunden des Arbeitgebers beziehen demgegenüber die von ihnen in Auftrag gegebenen Leistungen unmittelbar von ihrem Vertragspartner (dem Arbeitgeber der bei der Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer). Der Kunde verwertet sonach…
…sondern als bloße unternehmerische Hilfseinrichtung beurteilt wurde, dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass hierdurch die Einstufung des Büros als bloßer inländischer Hilfsstützpunkt in Frage gestellt werden muss. Weiters wird zu beachten sein, dass dann, wenn es sich bei den beiden deutschen Gesellschaften (der A-GmbH…
…deutschen Kunden vor Ort zu installieren, laufend zu warten und das Personal in der Verwendung dieser Software zu schulen und liegt bei keinem dieser Kunden eine "Betriebstätte" im genannten Sinn zur dauerhaften Verfügung vor, dann steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Einkünften des EDV-Spezialisten…
…deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine inländische Betriebstätte…
Hat ein österreichischer Künstler nach Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes an seinem neuen Wohnsitz in Monaco eine Bronze-Skulptur hergestellt und in der Folge per Spedition an eine österreichische Gemeinde zur Aufstellung im Gemeindezentrum geliefert, unterliegt diese in Monaco ausgeübte künstlerische Tätigkeit der inländischen Besteuerung, da…
…innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung des beschränkt steuerpflichtigen deutschen Unternehmens ist gemäß § 56 BAO jenes Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbereich sich "der wertvollste Teil des Vermögens" befindet. Im gegebenen Zusammenhang wird dies im Zweifel jenes Amt sein, in dessen Amtsbereich sich…
…angeschlossen hat, dann erscheint es rechtlich bedenklich, wenn die KEG ohne vorheriger Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung (auf der Grundlage von Art. 21 des DBA-Deutschland) zur Haftung für den eine Doppelbesteuerung verursachenden Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen würde. In (Grenz)fällen dieser Art wird…
…dann dürfen folglich die diesen Funktionen entsprechenden Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. 7. April 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…Zusammenhang mit dem litauischen Projekt ausübt, dem österreichischen Hauptsitz des Unternehmens zuzurechnen, erlangt Litauen selbst dann kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebstätte für den Hauptauftragnehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Hauptauftragnehmers, sondern ausschließlich nur solche der…
Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…
…vorstellbar, dass unter den genannten Gegebenheiten dies als Indiz dafür gewertet wird, dass ungeachtet des Bestandes einer inländischen Betriebstätte nach dem DBA-Deutschland den Aktivitäten dieser inländischen Betriebstätte keine steuerlich erfassbaren Gewinnteile zuzuordnen sind. Andernfalls müsste über den Fall ein aufwendiges internationales Verständigungsverfahren geführt werden…
…so steht Artikel 4 DBA-Deutschland einer inländischen Einkommensbesteuerung der hiefür nach Deutschland zu zahlenden Vergütungen entgegen. Bei Vorliegen einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der Steuerabzug seitens des österreichischen Konzertveranstalters unterbleiben. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Sinn der Abkommen dauerhaft (ununterbrochen mindestens 6 Monate) zur Verfügung. Solange keine derartige Betriebstätte im Ausland besteht, kann aus der Rennbetreuung vor Ort an den ausländischen Rennstrecken kein ausländischer Besteuerungsanspruch erwachsen. 10. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Personen nicht erfasst sind (vgl. EAS 802). In diesem Sinne lässt sich im Falle des künstlerischen Leiters der "Musiktage" die Besteuerung am Tätigkeitsort - hier in Deutschland - nicht auf Art. 17 DBA Deutschland stützen. Für die Einordnung als Künstler iSd Art. 17 OECD-MA sind die…
…unter Berufung auf die Betriebstättenregel des Abkommens dem Tätigkeitsstaat wieder entzogen werden. Es wird daher der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie im Anwendungsbereich des DBA-1954 auf der deutschen Steuerpflicht der Vortragshonorare des deutschen Partners besteht. Die österreichischen Einkommensteuerbescheide des deutschen Gesellschafters…