…die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung könne nicht durch Ausstellung einer Gutschrift erfolgen. Selbst wenn eine Gutschrift vorliege, sei aufgrund der falschen Anschrift des Leistungsempfängers ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Mit Eingabe vom 6. Juli 2013 beantragte die Bf. die Entscheidung der Berufung durch die Abgabenbehörde II…
…Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist die Bw. als Rechnungsadressatin und Leistungsempfängerin durch Nennung des Hauptsitzes eindeutig identifizierbar, zumal der Ort des Hauptsitzes nur rund 400 Einwohner hat. Dass die strittigen Rechnungen an die Servicegesellschaft zugestellt wurden, bedeutet nicht, dass diese die Servicegesellschaft Leistungsempfängerin ist…
…von Gas oder Elektrizität aus dem Drittlandsgebiet siehe Rz 467. Rz 474f: Die Ausführungen in den Rz 474b bis Rz 474e gelten entsprechend bzw. sind sinngemäß auch für die Lieferung von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze anzuwenden. Zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 19 Abs…
…die an in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige oder an in Drittländern ansässige Empfänger erbracht werden, grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers besteuert würden. Damit Telekommunikationsdienstleistungen, die von in Drittländern ansässigen Steuer- pflichtigen an in der Gemeinschaft ansässige Nichtsteuerpflichtige erbracht und in der Gemeinschaft tatsächlich genutzt oder…
…GmbH storniert hätte. Erst nachträglich habe sich herausgestellt, dass die Herren Robert L und Carlo E Teilnehmer eines europaweiten Umsatzsteuerkarussells gewesen seien. Nach der derzeitigen Rechtslage des UStG sei der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nicht daran geknüpft, dass der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer tatsächlich an das…
…im Regelfall durch die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung neutralisiert wird. Hingegen hat bei einer grenzüberschreitenden Dienstleistung, welche am Ort des Sitzes des Leistungsempfängers steuerbar ist, der Ansässigkeitsstaat des Leistenden kein Besteuerungsrecht, sodass eine Steuerbefreiung durch den Ansässigkeitsstaat nicht nötig ist. Diese Unterschiede könnten darauf hindeuten…
…sollten die Telekommunikationsdienstleistungen, die an in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige oder an in Drittländern ansässige Empfänger erbracht werden, grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers besteuert werden.' Diese Begründungserwägungen lassen laut dem Erkenntnis des VwGH erkennen, dass der Gesetzgeber in dem Umstand, dass bei Leistungen an im…
…die Telekommunikationsdienstleistungen, die an in Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtige oder an in Drittländern ansässige Empfänger erbracht werden, grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers besteuert werden. Die RL sah daher einerseits die Aufnahme in die Liste der Katalogleistungen vor und erlaubte andererseits die Leistungsortverlagerung ins Inland, wenn die…
…aus: " … Die Beschwerde befasst sich mit den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von ig. Lieferungen und mit der Möglichkeit bzw. Notwendigkeit von Rechnungsberichtigungen. Bei den Feststellungen der Außenprüfung geht es allerdings um den Ort des ig. Erwerbes bzw. einem ig. Erwerb aufgrund einer abweichenden UID…
…gestellte Entgelt für die Telekommunikationsleistung der lokalen Umsatzsteuer. Nach Ansicht der Betriebsprüfung wird der Ort der Leistung, sofern die Telekommunikationsdienstleistung des Drittlandsunternehmers an Leistungsempfänger im Drittland oder an Nichtunternehmer im EU-Raum erbracht wird und in Österreich genutzt und ausgewertet wird, durch die Verordnung BGBl…
…nach meinem Dafürhalten im vorliegenden Zusammenhang nicht an. Beide werden an der Dienstleistungsfreiheit in gleicher Weise gemessen. (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 70). …. Ort des Verbrauchs …. GBGA und die Regierung von Gibraltar beanstanden, dass die in Rede stehenden Abgaben nicht auf…
…3 Abs. 8 UStG 1994 entstehe die Steuerschuld für den innergemeinschaftlichen Erwerb (igE) im Bestimmungsland der gekauften Waren d.h. das ist der Ort des igE in dem Mitgliedstaat bewirkt werde, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befinde. Verwende der Erwerber…
…die Telekommunikationsdienstleistungen, die an in Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtige oder an in Drittländern ansässige Empfänger erbracht werden, grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers besteuert werden. Die RL sah daher einerseits die Aufnahme in die Liste der Katalogleistungen vor und erlaubte andererseits die Leistungsortverlagerung ins Inland, wenn die…
…Auf den Ort, an dem der Bw. seine Dispositionen tätige, komme es ebensowenig an, wie auf den Ort, an dem der Künstler probt, oder etwa der Vortragende seinen Vortrag vorbereitet. Dies deshalb, weil der Begriff des Tätigwerdens aus der Sicht des Leistungsempfängers beurteilt werden müsse…
…enthaltenen Hinweise ergeben sich aus diesen. Die Feststellung, dass die italienische Sprachfassung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie den Vermerk "inversione contabile" im Falle des Überganges der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorschreibt, ergibt sich aus dieser (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006L0112-20220701).…
…so gilt die Betriebsstätte als Ort der sonstigen Leistung. § 23 Besteuerung von Reiseleistungen (1) Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Reiseleistungen eines Unternehmers, - die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, - soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und - Reisvorleistungen in…
…die Telekommunikationsdienstleistungen, die an in Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtige oder an in Drittländern ansässige Empfänger erbracht werden, grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers besteuert werden. Die RL sah daher einerseits die Aufnahme in die Liste der Katalogleistungen vor und erlaubte andererseits die Leistungsortverlagerung ins Inland, wenn die…
…gestellte Entgelt für die Telekommunikationsleistung der lokalen Umsatzsteuer. Nach Ansicht der Betriebsprüfung wird der Ort der Leistung, sofern die Telekommunikationsdienstleistung des Drittlandsunternehmers an Leistungsempfänger im Drittland oder an Nichtunternehmer im EU-Raum erbracht wird und in Österreich genutzt und ausgewertet wird, durch die Verordnung BGBl…
…die Telekommunikationsdienstleistungen, die an in Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtige oder an in Drittländern ansässige Empfänger erbracht werden, grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers besteuert werden. Die RL sah daher einerseits die Aufnahme in die Liste der Katalogleistungen vor und erlaubte andererseits die Leistungsortverlagerung ins Inland, wenn die…
…Besteuerung am Ort des Verbrauchs erfolgt. Nach Art. 59a lit. b MwStSystRL ist das Kriterium für die Leistungsortverlagerung ins Gemeinschaftsgebiet die tatsächliche Nutzung oder Auswertung der Leistung im Gemeinschaftsgebiet. Eine Nutzung oder Auswertung im Gemeinschaftsgebiet liegt aber nur dann vor, wenn der Leistungsempfänger im Mitgliedstaat…