Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2265
Österreichisches Flugpersonal einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/03vom 02.04.2003
Wortlaut laut Findok
Mit dem Wirksamwerden des neuen
DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von
Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine
Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem
Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des
Luftverkehrsunternehmens befindet (Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000).
Ab 1. Jänner 2003 wechselt daher das Besteuerungsrecht
bei den in Österreich ansässigen Piloten und Stewardessen nach
Maßgabe des Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000 von Österreich nach
Deutschland.
Da das DBA-Deutschland keine "subject-to-tax-Klausel"
enthält, ist in Österreich auch dann Steuerfreistellung zu
gewähren, wenn Deutschland sein innerstaatliches Recht so auslegen sollte,
dass bei den in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Österreichern
für die außerhalb Deutschlands erbrachten Arbeitsleistungen keine
Steuerpflicht geltend gemacht werden kann.
Angemerkt wird allerdings, dass bei beschränkt
steuerpflichtigen Arbeitnehmern nicht nur im österreichischen, sondern auch
im deutschem Recht ein "Verwertungstatbestand" vorgesehen ist und dass dieser -
zumindest nach österreichischem Verständnis - so ausgelegt wird, dass
die Arbeit eines Dienstnehmers in erster Linie vom Arbeitgeber in Deutschland
(und nicht von den im Flugzeug beförderten Passagieren im Ausland)
verwertet wird. Allerdings kann die Auslegung der deutschen Steuergesetze nicht
von Österreich aus beeinflusst werden.
02. April
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 5 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
BordpersonalPilotenStewardessenLuftfahrtunternehmenOrt der Geschäftsleitungsubject-to-tax-KlauselLohnsteuerabzugVerwertungstatbestand
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/39-IV/4/03
- Stammnummer
- 36220
- Gültig
- 02.04.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF