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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2265

Österreichisches Flugpersonal einer deutschen Fluggesellschaft

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/03vom 02.04.2003

Wortlaut laut Findok

Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens befindet (Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000). Ab 1. Jänner 2003 wechselt daher das Besteuerungsrecht bei den in Österreich ansässigen Piloten und Stewardessen nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000 von Österreich nach Deutschland. Da das DBA-Deutschland keine "subject-to-tax-Klausel" enthält, ist in Österreich auch dann Steuerfreistellung zu gewähren, wenn Deutschland sein innerstaatliches Recht so auslegen sollte, dass bei den in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Österreichern für die außerhalb Deutschlands erbrachten Arbeitsleistungen keine Steuerpflicht geltend gemacht werden kann. Angemerkt wird allerdings, dass bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern nicht nur im österreichischen, sondern auch im deutschem Recht ein "Verwertungstatbestand" vorgesehen ist und dass dieser - zumindest nach österreichischem Verständnis - so ausgelegt wird, dass die Arbeit eines Dienstnehmers in erster Linie vom Arbeitgeber in Deutschland (und nicht von den im Flugzeug beförderten Passagieren im Ausland) verwertet wird. Allerdings kann die Auslegung der deutschen Steuergesetze nicht von Österreich aus beeinflusst werden. 02. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BordpersonalPilotenStewardessenLuftfahrtunternehmenOrt der Geschäftsleitungsubject-to-tax-KlauselLohnsteuerabzugVerwertungstatbestand

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/39-IV/4/03
Stammnummer
36220
Gültig
02.04.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF