…3.2. Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmen Der Entfall des ausdrücklichen Verweises auf das Luftfahrtgesetz erfolgte aus gesetzestechnischen Gründen (zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Überprüfung, ob ein in einem anderen Staat niedergelassenes Luftfahrtunternehmen ein Luftverkehrsunternehmen im Sinne des österreichischen Luftfahrtgesetzes darstellt). Er bedeutet jedenfalls nicht, dass nach…
…keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn der 20-prozentige Steuerabzug von den Gestellungsvergütungen vorgenommen wird. Wenn aber gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland das deutsche Luftfahrtunternehmen vom Steuerabzug entlastet wird, lebt damit die beschränkte Steuerpflicht des Piloten wieder auf. Der Umstand, dass der deutsche Pilot auf seinen…
Ausländische Luftfahrtunternehmen, denen in der Vergangenheit auf der Grundlage von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung…
…aber darauf hingewiesen, dass durch das am 28. November 1995 unterzeichnete neue DBA-Norwegen (erwarteter Wirksamkeitsbeginn ist 1998) im Fall von international tätigen österreichischen Luftfahrtunternehmen auch Österreich ein Besteuerungsrecht an den Bezügen norwegischer Piloten eingeräumt werden wird. Denn nach Artikel 15 Abs. 3 des neuen…
…zur Kenntnis: „…. gemäß Artikel 4 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 muss sich der Hauptgeschäftssitz des Luftfahrtunternehmens in dem Mitgliedstaat befinden, der die Betriebsgenehmigung erteilt hat. Als Hauptgeschäftssitz („principal place of business“) versteht man jenen Ort, an dem Geschäftsleitung und Management eines…
…Anlage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin übte in den Jahren 1995 bis 1999 die Tätigkeit einer Flugbegleiterin für ein deutsches Luftfahrtunternehmen aus. Weiters war sie für diverse…
…eine Ausnahme von der Besteuerung nur gegeben ist, wenn sich in den Bestimmungen des DBA-BRD besondere Zuteilungsregeln finden. Die Berufungswerberin hat in den strittigen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (als Flugbegleiterin bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen) erzielt. Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem…
Wird ein in Österreich ansässiger Pilot von einem in Dubai ansässigen bloßen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen an ein in Malta ansässiges Luftfahrtunternehmen iSd Art. 8 DBA-Malta überlassen, dann dürfen die Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta in Malta besteuert werden, da diesfalls die unselbständige Arbeit…
…die Geschäftsleitung des im internationalen Verkehr tätigen Unternehmens in Österreich gelegen ist, würde sowohl die Anwendung des Geschäftsleitungs- als auch des Ansässigkeitsprinzips bei der Besteuerung der Gewinne des Luftfahrtunternehmens zu keinen unterschiedlichen Ergebnissen führen, sodass auf diesbezügliche Abweichungen in den einzelnen DBA nicht eingegangen werden…
…Artikel 15 Abs. 5 des Abkommens steht das Besteuerungsrecht an den Bezügen des auf internationalen Flügen eingesetzten Bordpersonals dem Staat zu, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des internationalen Luftfahrtunternehmens befindet. Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland…
Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…
…zu solchen der Beschwerde und brachte weiter vor, entgegen der Ansicht des Zollamtes spiele im Hinblick auf die Mineralölsteuerbefreiung das Luftverkehrsbetreiberzeugnis keine Rolle. Der im Zusammenhang mit der Mineralölsteuerbefreiung verwendete Begriff Luftfahrtunternehmen bedeute, dass Luftfahrzeuge durch ein Unternehmen gewerbsmäßig betrieben würden. Das bedeute jedoch eindeutig…
Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens…
… 4 Abs. 1 Z 1 Mineralölsteuergesetz: Von der Mineralölsteuer sind befreit: 1. Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges erbracht werden, aus Steuerlagern oder Zollagern abgegeben wird; ... Laut Vorbringen…
…sich um ein amerikanisches Luftfahrtunternehmen. Im Dezember 2001 hat die Bw. beim Finanzamt - den berufungsgegenständlichen Zeitraum betreffend - einen Antrag auf Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag mit Null eingebracht und diesen Antrag wie folgt begründet: Gewinne eines amerikanischen Luftfahrtunternehmens dürfen in Österreich…
Führt ein österreichisches Luftfahrtunternehmen sowohl grenzüberschreitende Flüge zwischen Österreich und Italien als auch bloße österreichische und bloße italienische Binnenflüge durch, dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei…
Verlegt ein Pilot eines schweizerischen Luftfahrtunternehmens nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er eine Pension aus der schweizerischen Sozialversicherung sowie eine Firmenpension, dann unterliegen beide Pensionen gemäß Art. 18 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung…
Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…
Erhält ein bisher in Zürich wohnhafter Dienstnehmer eines schweizerischen Luftfahrtunternehmens mit Erreichung des 55. Lebensjahres aus Anlass der Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit eine Abfindung ausbezahlt, und verlegt er nach seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seinen Wohnsitz nach Österreich, so ist diese Abfindung - selbst wenn sie…
Vermietet eine deutsche Kapitalgesellschaft bemannte Flugzeuge unter Einschaltung ihrer österreichischen Betriebstätte an österreichische Luftfahrtunternehmen, dann kann sowohl der deutsche Flugzeugeigner als auch der österreichische Charterer Einkünfte aus dem Betrieb "eines Unternehmens ... der Luftfahrt" im Sinn von Artikel 6 des DBA-Deutschland-1954 erzielen. Diese Auffassung…