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104 902 Treffer328 msnur geltende Fassungen
VS-11301.1.3. Luftfahrtunternehmen
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…3.2. Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmen Der Entfall des ausdrücklichen Verweises auf das Luftfahrtgesetz erfolgte aus gesetzestechnischen Gründen (zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Überprüfung, ob ein in einem anderen Staat niedergelassenes Luftfahrtunternehmen ein Luftverkehrsunternehmen im Sinne des österreichischen Luftfahrtgesetzes darstellt). Er bedeutet jedenfalls nicht, dass nach…

EAS 2800Pilotengestellung an ein österreichisches Luftfahrtunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0009-IV/4/200715.01.2007

…keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn der 20-prozentige Steuerabzug von den Gestellungsvergütungen vorgenommen wird. Wenn aber gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland das deutsche Luftfahrtunternehmen vom Steuerabzug entlastet wird, lebt damit die beschränkte Steuerpflicht des Piloten wieder auf. Der Umstand, dass der deutsche Pilot auf seinen…

EAS 704Kommunalsteuerpflicht für ausländische Luftfahrtunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2439/3/1-IV/4/9528.08.1995

  Ausländische Luftfahrtunternehmen, denen in der Vergangenheit auf der Grundlage von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung…

EAS 992Norwegischer Flugpilot eines österreichischen Luftfahrtunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/8-IV/4/9618.12.1996

…aber darauf hingewiesen, dass durch das am 28. November 1995 unterzeichnete neue DBA-Norwegen (erwarteter Wirksamkeitsbeginn ist 1998) im Fall von international tätigen österreichischen Luftfahrtunternehmen auch Österreich ein Besteuerungsrecht an den Bezügen norwegischer Piloten eingeräumt werden wird. Denn nach Artikel 15 Abs. 3 des neuen…

BFG RV/1100184/2014Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Luftfahrtunternehmens im internationalen Verkehr.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2016

…zur Kenntnis: „…. gemäß Artikel 4 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 muss sich der Hauptgeschäftssitz des Luftfahrtunternehmens in dem Mitgliedstaat befinden, der die Betriebsgenehmigung erteilt hat. Als Hauptgeschäftssitz („principal place of business“) versteht man jenen Ort, an dem Geschäftsleitung und Management eines…

UFSL RV/1143-L/02Mittelpunkt der Lebensinteressen einer für ein deutsches Luftfahrtunternehmen tätigen Flugbegleiterin, die in Österreich Sprachkurse abhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2005Teil 1/2

…Anlage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin übte in den Jahren 1995 bis 1999 die Tätigkeit einer Flugbegleiterin für ein deutsches Luftfahrtunternehmen aus. Weiters war sie für diverse…

UFSL RV/1143-L/02Mittelpunkt der Lebensinteressen einer für ein deutsches Luftfahrtunternehmen tätigen Flugbegleiterin, die in Österreich Sprachkurse abhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2005Teil 2/2

…eine Ausnahme von der Besteuerung nur gegeben ist, wenn sich in den Bestimmungen des DBA-BRD besondere Zuteilungsregeln finden. Die Berufungswerberin hat in den strittigen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (als Flugbegleiterin bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen) erzielt. Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem…

EAS 3461Pilotenleasing im internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2026-0.204.91713.03.2026

Wird ein in Österreich ansässiger Pilot von einem in Dubai ansässigen bloßen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen an ein in Malta ansässiges Luftfahrtunternehmen iSd Art. 8 DBA-Malta überlassen, dann dürfen die Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta in Malta besteuert werden, da diesfalls die unselbständige Arbeit…

EAS 3395Qualifikation als Luftverkehrsunternehmen iSd Art. 8 DBA Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0539-IV/8/201719.01.2018

…die Geschäftsleitung des im internationalen Verkehr tätigen Unternehmens in Österreich gelegen ist, würde sowohl die Anwendung des Geschäftsleitungs- als auch des Ansässigkeitsprinzips bei der Besteuerung der Gewinne des Luftfahrtunternehmens zu keinen unterschiedlichen Ergebnissen führen, sodass auf diesbezügliche Abweichungen in den einzelnen DBA nicht eingegangen werden…

EAS 2249Piloten der deutschen Lufthansa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 715/1-IV/4/0303.03.2003

…Artikel 15 Abs. 5 des Abkommens steht das Besteuerungsrecht an den Bezügen des auf internationalen Flügen eingesetzten Bordpersonals dem Staat zu, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des internationalen Luftfahrtunternehmens befindet. Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland…

2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…

UFSZ3K ZRV/0070-Z3K/09Steuerbefreiung für Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff eingesetzt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.10.2012

…zu solchen der Beschwerde und brachte weiter vor, entgegen der Ansicht des Zollamtes spiele im Hinblick auf die Mineralölsteuerbefreiung das Luftverkehrsbetreiberzeugnis keine Rolle. Der im Zusammenhang mit der Mineralölsteuerbefreiung verwendete Begriff Luftfahrtunternehmen bedeute, dass Luftfahrzeuge durch ein Unternehmen gewerbsmäßig betrieben würden. Das bedeute jedoch eindeutig…

EAS 2265Österreichisches Flugpersonal einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/0302.04.2003

Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens…

UFSZ1W ZRV/0114-Z1W/09Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoff
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.02.2012

… 4 Abs. 1 Z 1 Mineralölsteuergesetz: Von der Mineralölsteuer sind befreit: 1. Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges erbracht werden, aus Steuerlagern oder Zollagern abgegeben wird; ... Laut Vorbringen…

UFSW RV/0497-W/04Sachlicher Anwendungsbereich des DBA USA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007

…sich um ein amerikanisches Luftfahrtunternehmen. Im Dezember 2001 hat die Bw. beim Finanzamt - den berufungsgegenständlichen Zeitraum betreffend - einen Antrag auf Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag mit Null eingebracht und diesen Antrag wie folgt begründet: Gewinne eines amerikanischen Luftfahrtunternehmens dürfen in Österreich…

EAS 2203Reichweite der Zuteilungsregel für den internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/0207.01.2003

Führt ein österreichisches Luftfahrtunternehmen sowohl grenzüberschreitende Flüge zwischen Österreich und Italien als auch bloße österreichische und bloße italienische Binnenflüge durch, dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei…

EAS 863Besteuerung schweizerischer Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 41/1-IV/4/9622.04.1996

Verlegt ein Pilot eines schweizerischen Luftfahrtunternehmens nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er eine Pension aus der schweizerischen Sozialversicherung sowie eine Firmenpension, dann unterliegen beide Pensionen gemäß Art. 18 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung…

EAS 690Bordpersonal auf gecharterten Luftfahrzeugen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/10/1-IV/4/9501.08.1995

Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…

EAS 385SWISS AIR-Abfindungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2202/1/1-IV/4/9411.02.1994

Erhält ein bisher in Zürich wohnhafter Dienstnehmer eines schweizerischen Luftfahrtunternehmens mit Erreichung des 55. Lebensjahres aus Anlass der Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit eine Abfindung ausbezahlt, und verlegt er nach seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seinen Wohnsitz nach Österreich, so ist diese Abfindung - selbst wenn sie…

EAS 2156Flugzeugchartergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 445/1-IV/4/0211.11.2002

Vermietet eine deutsche Kapitalgesellschaft bemannte Flugzeuge unter Einschaltung ihrer österreichischen Betriebstätte an österreichische Luftfahrtunternehmen, dann kann sowohl der deutsche Flugzeugeigner als auch der österreichische Charterer Einkünfte aus dem Betrieb "eines Unternehmens ... der Luftfahrt" im Sinn von Artikel 6 des DBA-Deutschland-1954 erzielen. Diese Auffassung…