Findok · EAS-Auskünfte
EAS 863
Besteuerung schweizerischer Pensionen
geltende FassungEAS-AuskunftSt 41/1-IV/4/96vom 22.04.1996
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein Pilot eines schweizerischen
Luftfahrtunternehmens nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach
Österreich und bezieht er eine Pension aus der schweizerischen
Sozialversicherung sowie eine Firmenpension, dann unterliegen beide Pensionen
gemäß Art. 18 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung und
sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen.
Die Sozialversicherungspension kann deshalb nicht auf der
Grundlage von Art. 19 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung
ausgenommen werden, weil Artikel 19 nur solche Bezüge aus öffentlichen
Kassen erfasst, die auf Grund einer dem schweizerischen Staat gegenüber
erbrachte Arbeitsleistung gezahlt werden; diese Voraussetzung trifft aber bei
Arbeitsleistungen für ein nicht öffentlich-rechtlich, sondern
privatrechtlich organisiertes Luftfahrtunternehmen nicht zu.
Sollten nach der Wohnsitzverlegung nach Österreich die
Pensionsansprüche abgefunden werden, dann tritt für diese Abfindung
der Firmenpension auf der Grundlage von Art. 18 DBA-Schweiz ebenfalls
Steuerpflicht in Österreich ein und es ist die Schweiz zur
Steuerfreistellung verpflichtet. Die österreichische Steuerpflicht
hängt bei einer Arbeitgeberpension (wenn die Pensionsverpflichtung sonach
die Rechtsperson des Arbeitgebers und nicht die einer von ihr verschiedenen
Rechtsperson trifft, wie zB eine Pensionskasse oder eine Versicherungsanstalt)
bereits nach der geltenden Rechtslage nicht davon ab, ob der kapitalisierte Wert
der Arbeitnehmerbeiträge bzw. Arbeitgeberdotierungen überschritten
wird oder nicht.
Die von schweizerischer Seite im Fall einer
Pensionsabfindung angebotene bloße Besteuerungsermäßigung
wäre daher nicht abkommenskonform.
22. April
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 41/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16122
- Gültig
- 22.04.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF