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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2156

Flugzeugchartergesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftSt 445/1-IV/4/02vom 11.11.2002

Wortlaut laut Findok

Vermietet eine deutsche Kapitalgesellschaft bemannte Flugzeuge unter Einschaltung ihrer österreichischen Betriebstätte an österreichische Luftfahrtunternehmen, dann kann sowohl der deutsche Flugzeugeigner als auch der österreichische Charterer Einkünfte aus dem Betrieb "eines Unternehmens ... der Luftfahrt" im Sinn von Artikel 6 des DBA-Deutschland-1954 erzielen. Diese Auffassung schließt sich der vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 8. Feber 1995, BStBl II 1995, 405, vertretenen Rechtsansicht an, derzufolge Gewinne aus der Vercharterung eines vollständig ausgerüsteten und bemannten Schiffes wie Gewinne aus der Beförderung von Personen und Gütern zu behandeln sind. Unter solchen Gegebenheiten könnte daher der von der deutschen Betriebsprüfung vertretenen Auffassung, dass die Gewinne der österreichischen Betriebstätte eines solchen deutschen Vercharterers gemäß Artikel 6 DBA-Deutschland am Ort der Geschäftsleitung der Gesellschaft, sonach in Deutschland zu besteuern sind, nicht entgegengetreten werden. 11. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FlugzeugcharterFlugzeugvermietungLuftverkehrsunternehmenOrt der GeschäftsleitungBetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 445/1-IV/4/02
Stammnummer
34654
Gültig
11.11.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF