Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2156
Flugzeugchartergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftSt 445/1-IV/4/02vom 11.11.2002
Wortlaut laut Findok
Vermietet eine deutsche
Kapitalgesellschaft bemannte Flugzeuge unter Einschaltung ihrer
österreichischen Betriebstätte an österreichische
Luftfahrtunternehmen, dann kann sowohl der deutsche Flugzeugeigner als auch der
österreichische Charterer Einkünfte aus dem Betrieb "eines
Unternehmens ... der Luftfahrt" im Sinn von Artikel 6 des DBA-Deutschland-1954
erzielen. Diese Auffassung schließt sich der vom Bundesfinanzhof in seinem
Urteil vom 8. Feber 1995, BStBl II 1995, 405, vertretenen Rechtsansicht an,
derzufolge Gewinne aus der Vercharterung eines vollständig
ausgerüsteten und bemannten Schiffes wie Gewinne aus der Beförderung
von Personen und Gütern zu behandeln sind.
Unter solchen Gegebenheiten könnte daher der von der
deutschen Betriebsprüfung vertretenen Auffassung, dass die Gewinne der
österreichischen Betriebstätte eines solchen deutschen Vercharterers
gemäß Artikel 6 DBA-Deutschland am Ort der Geschäftsleitung der
Gesellschaft, sonach in Deutschland zu besteuern sind, nicht entgegengetreten
werden.
11. November
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 6 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 445/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 34654
- Gültig
- 11.11.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF