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64 Treffer1606 msnur geltende Fassungen
EAS 3307Bordpersonal und “subject-to-tax-Klausel” im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0714-IV/4/201223.11.2012

Sind in Österreich ansässige Matrosen auf Seeschiffen deutscher Reedereien tätig, steht nach Maßgabe von Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen…

EAS 690Bordpersonal auf gecharterten Luftfahrzeugen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/10/1-IV/4/9501.08.1995

Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…

EAS 3150Kein Steueranrechnungsverfahren bei schweizerischen Einkünften des Bordpersonals im internationalen Luftverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0957-IV/4/201019.04.2010

…Ein Eingriff in die Aufteilung des Besteuerungsrechts an den Einkünften des Bordpersonals von Luftfahrtunternehmen war von den Vertragsparteien jedoch nicht beabsichtigt, zumal ja der Arbeitsort eines im internationalen Flugverkehr beschäftigten Angehörigen des Bordpersonals eines Luftfahrzeuges naturgemäß in der Regel nicht in der Nähe der Grenze…

EAS 2265Österreichisches Flugpersonal einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/0302.04.2003

Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens…

BMF-010221/1435-IV/4/2011Zusammenfassung des Ergebnisses des Konsultationsverfahrens vom 28. Oktober 2011 gemäß DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1435-IV/4/201131.10.2011

Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde die Frage behandelt, welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Österreich auf Einkünfte für unselbständige Arbeit anwendet, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an…

EAS 2509Österreichischer Pilot einer britischen Luftfahrtgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/4-IV/4/0411.10.2004

Wird ein in Österreich ansässiger Pilot von einer britischen Luftfahrtgesellschaft auf internationalen Flügen eingesetzt, dann dürfen die ihm hiefür zufließenden Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien unabhängig davon in Großbritannien besteuert werden, im Gebiet (Luftraum) welcher Staaten seine Arbeitsleistungen erbracht werden. Allerdings ist…

EAS 2249Piloten der deutschen Lufthansa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 715/1-IV/4/0303.03.2003

…Pilotenbezügen von Deutschland nach Österreich wandert. Denn gemäß Artikel 15 Abs. 5 des Abkommens steht das Besteuerungsrecht an den Bezügen des auf internationalen Flügen eingesetzten Bordpersonals dem Staat zu, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des internationalen Luftfahrtunternehmens befindet. Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen…

EAS 3395Qualifikation als Luftverkehrsunternehmen iSd Art. 8 DBA Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0539-IV/8/201719.01.2018

…beziehen. Soweit das in Italien ansässige Bordpersonal auf reinen italienischen Inlandsflügen (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in Italien) eingesetzt wird, sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Keine Freistellungsverpflichtung besteht für den Einsatz des italienischen Bordpersonals auf allfälligen österreichischen Inlandsflügen (Art. 15…

EAS 3287Inländisches Bedarfsflugunternehmen mit geleasten Piloten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0422-IV/4/201219.06.2012

…Arbeit des hierbei von dem österreichischen Flugunternehmen eingesetzten Bordpersonals der Besteuerung in jenem Staat, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Flugunternehmens befindet, das wäre im vorliegenden Fall: Österreich. Wird das durchwegs im Ausland ansässige Bordpersonal für jeden internationalen Flug mittels eines steuerlich…

EAS 2203Reichweite der Zuteilungsregel für den internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/0207.01.2003

…als das in Italien ansässige Bordpersonal auf reinen italienischen Inlandsflügen (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in Italien) eingesetzt wird, sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Keine Freistellungsverpflichtung besteht für den Einsatz des italienischen Bordpersonals auf den österreichischen Inlandsflügen (Artikel 15 Abs…

EAS 992Norwegischer Flugpilot eines österreichischen Luftfahrtunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/8-IV/4/9618.12.1996

…Bezügen norwegischer Piloten eingeräumt werden wird. Denn nach Artikel 15 Abs. 3 des neuen Abkommens dürfen Bezüge des Bordpersonals international eingesetzter Flugzeuge in jenem Staat besteuert werden, der gemäß Artikel 8 des Abkommens für die Gewinnbesteuerung des Unternehmens zuständig ist; und dies ist jener Staat…

BFG RV/7102795/2024Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach DBA Malta
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2025

…Sicht der belangten Behörde würde das Besteuerungsrecht Österreichs jedoch durch die Bestimmungen des Art 15 Abs 3 DBA-Malta nicht eingeschränkt, woraus sich aus Sicht der belangten Behörde ergebe, dass Österreich Einkünfte von in Österreich ansässigem Bordpersonal, das im internationalen Flugverkehr tätig sei, besteuern dürfe…

BFG RV/7200024/2017Bezug von Tabakwaren aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken gemäß § 27 TabStG 1995; Steuerschuldner
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2024

…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…

BFG RV/7200020/2017Bezug von Bier aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken gemäß § 26 BierStG 1995; Steuerschuldner
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2024

…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…

BFG RV/7200017/2017Bezug eines Erzeugnisses aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken gemäß § 49 AlkStG; Steuerschuldner
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2024

…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…

BFG RV/7200002/2024Bezug eines Erzeugnisses aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken gemäß § 49 Abs 1 AlkStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2024

…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…

BFG RV/7200016/2017Entstehung der Verbrauchsteuer für den Verbringer, der die Erzeugnisse erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken in Gewahrsame hält
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.12.2021

…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…

BFG RV/7101377/2018Pauschalzulage - hier: steuerpflichtiger Arbeitslohn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2018

…darauf hingewiesen, dass auch sämtliche GPLA-Vorprüfungen, die entweder bei der Bf. oder bei der GmbH1 (als Überlasserin des Bordpersonals bis 2014) durchgeführt worden seien, die Vorgehensweise betreffend Gefahrenzulage bestätigt hätten. Insgesamt habe die Abgabenbehörde daher in voller Kenntnis der Gepflogenheiten bei der Bf. bzw…

EAS 1549Österreichischer Elektrotechniker auf einem unter liberianischer Flagge fahrenden Hochseeschiff einer deutschen Reederei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 549/1-IV/4/9927.10.1999

…sondern des deutschen Rechtssystems handelt. Allerdings fällt bereits bei kurzer Einsichtnahme in diesen Erlaß auf, daß gemäß Abschnitt I dieses Erlasses die Tätigkeit des Bordpersonals auf Seeschiffen nicht als begünstigte Tätigkeit gewertet werden darf. 27. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

BFG RV/7100762/2025Besteuerung eines Piloten nach dem DBA Malta
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2026

…3448). Überlegungen zur Anwendung der Anrechnungsmethode würden sich allerdings insoweit erübrigen, als die Einkünfte in Malta keiner Besteuerung unterliegen würden. Im Übrigen würden offenkundig auch Fluggesellschaften als Dienstgeberinnen des betroffenen Bordpersonals diese Ansicht vertreten, indem sie von den gegenständlichen Einkünften Lohnsteuer einbehalten und an das…