Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2509
Österreichischer Pilot einer britischen Luftfahrtgesellschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 2182/4-IV/4/04vom 11.10.2004
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Österreich
ansässiger Pilot von einer britischen Luftfahrtgesellschaft auf
internationalen Flügen eingesetzt, dann dürfen die ihm hiefür
zufließenden Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3
DBA-Großbritannien unabhängig davon in Großbritannien besteuert
werden, im Gebiet (Luftraum) welcher Staaten seine Arbeitsleistungen erbracht
werden. Allerdings ist diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an
Großbritannien keine ausschließliche. Infolge der
österreichischen Ansässigkeit unterliegen die britischen
Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei
die britische Steuer gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Großbritannien
auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist.
11. Oktober
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 3 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 24 Abs. 2 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2182/4-IV/4/04
- Stammnummer
- 36431
- Gültig
- 11.10.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF