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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2509

Österreichischer Pilot einer britischen Luftfahrtgesellschaft

geltende FassungEAS-Auskunft04 2182/4-IV/4/04vom 11.10.2004

Wortlaut laut Findok

Wird ein in Österreich ansässiger Pilot von einer britischen Luftfahrtgesellschaft auf internationalen Flügen eingesetzt, dann dürfen die ihm hiefür zufließenden Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien unabhängig davon in Großbritannien besteuert werden, im Gebiet (Luftraum) welcher Staaten seine Arbeitsleistungen erbracht werden. Allerdings ist diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an Großbritannien keine ausschließliche. Infolge der österreichischen Ansässigkeit unterliegen die britischen Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei die britische Steuer gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Großbritannien auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. 11. Oktober 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

PilotenBordpersonalPilotenbezügeLuftfahrtgesellschaftenAnsässigkeitAnrechnungsmethode

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2182/4-IV/4/04
Stammnummer
36431
Gültig
11.10.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF