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104 Treffer162 msnur geltende Fassungen
EAS 2032Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft mit Geschäftsführerfunktion in der tschechischen Betriebstätte einer deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 774/1-IV/4/0213.06.2002

…für die Fahrten nach Prag. Allfällige Abgeltungen für verpflegungsbedingten Mehraufwand (die Reisediäten) unterliegen der inländischen Besteuerung, weil davon auszugehen sein wird, dass in Prag ein weiterer "Mittelpunkt der Tätigkeit" im Sinn von Rz 304 ff der Lohnsteuerrichtlinien 2002 begründet wurde. Daher stellen die Fahrten nach…

EAS 3014Entsendung eines österreichischen Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei der ukrainischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/200827.10.2008

…in Österreich auf, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich gelegen ist (vgl. EStR 2000 Rz 7596). Wird der Arbeitnehmer von seinem ukrainischen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung in Drittstaaten entsandt, so wird das Besteuerungsrecht an diesen Drittstaatseinkünften gemäß Art. 15 Abs…

EAS 1747Zweijährige inländische Arbeitsausübung durch US-Staatsbürger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/2-IV/4/0004.12.2000

…Österreich steuerpflichtig werden, muss mangels näherer Aussagen im Doppelbesteuerungsabkommen nach österreichischem inländischen Recht entschieden werden; es wird daher darauf ankommen, ob die Tätigkeit des US-Staatsbürgers als freiberuflich im Sinn des § 22 EStG oder als gewerblich im Sinn des § 23 EStG einzustufen ist. Ob die…

EAS 2124EDV-Installationen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 809/1-IV/4/0216.09.2002

…Hause in Österreich verbringt und während der Einsätze bei den verschiedenen deutschen Kunden üblicherweise in verschiedenen Hotels in Deutschland nächtigt, nicht zu bewirken, dass dadurch Deutschland zum Ansässigkeitsstaat wird. Das österreichische Besteuerungsrecht besteht allerdings nur dann, wenn die Tätigkeit für den deutschen Auftraggeber nicht als…

EAS 305Dienstnehmerauslandsentsendung ohne Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

…verbleibt während dieses Zeitraumes der Lebensmittelpunkt und demnach auch die DBA-relevante Ansässigkeit in Österreich, so unterliegen die Bezüge für den Zeitraum vom 1. Juni 1993 bis zum 31. Dezember 1995 in dem Ausmaß der spanischen Besteuerung als die berufliche Tätigkeit auf spanischem Staatsgebiet ausgeübt…

EAS 1086Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 228/1-IV/4/9717.06.1997

…der 20 Jahre in Deutschland gearbeitet und dort eine Familie (1 Sohn) gegründet hat, in Österreich ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz erwirbt und nun von seinem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Österreich entsandt wird, dann spricht vieles dafür, dass sich in dieser Entsendungszeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen…

EAS 1345Mitarbeiterentsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 207/2-IV/4/9812.10.1998

…Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des Abkommens), sodass die Bezüge weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterliegen. Auf Grund von Artikel 15 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 sind die USA ebenfalls zur steuerlichen Erfassung der Bezüge…

EAS 1534Österreichischer Langstreckenpilot einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9927.09.1999

…Österreicherin den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" nach Österreich und wird er hiedurch in Österreich "ansässig", dann richtet sich die Besteuerung seiner Piloteneinkünfte nach jenen Grundsätzen, die bereits in EAS 1182 wie folgt umschrieben wurden: "Ein in Österreich ansässiger Pilot einer deutschen Fluggesellschaft, der sich von den…

EAS 2118Bulgarischer Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 687/1-IV/4/0201.10.2002

…allerdings der Geschäftsführer 26% der Anteile der GmbH, ist er sonach Gesellschaftergeschäftsführer, dann erzielt er nach inländischem Recht keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit und es findet daher auf ihn nicht Artikel 7 des Abkommens Anwendung. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit…

EAS 2315Entsendung russischer Mitarbeiter in die inländische Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/0311.07.2003

…österreichische Lohnsteuer einzubehalten, wenn ihre Tätigkeit in Österreich insgesamt (mit und ohne Unterbrechungen, auch jahresübergreifend: VwGH 24.02.1998, 95/13/0137) 183 Tage überschritt. Da dieses Alt-Abkommen keine für Russland bindende Anordnung über die Art der Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält, kann Russland auch…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz befindet. Liegt eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung vor (auf Formular ZS-D1; zu beziehen bei den Finanzlandesdirektionen) und wird dies folglich von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dann ist der österreichische Arbeitgeber gemäß…

EAS 1472Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 676/1-IV/4/9921.06.1999

…der Gesellschaften einheitlich zu beurteilen sein. Im Verhältnis zu Deutschland unterliegen die Bezüge des Geschäftsführers einer inländischen GmbH jedenfalls - d.h. gleichgültig ob die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird oder nicht und ob der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt wird oder nicht - der…

EAS 1549Österreichischer Elektrotechniker auf einem unter liberianischer Flagge fahrenden Hochseeschiff einer deutschen Reederei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 549/1-IV/4/9927.10.1999

…dann ist zunächst abzuklären, ob sich der "Wohnsitz im Sinn des Artikels 16" des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich oder in Deutschland befindet. Entscheidend hiefür ist, ob sich der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" an einem deutschen oder am österreichischen Wohnsitz befindet. Diese Frage kann nicht im…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

Die Frage, ob ein deutscher Staatsbürger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine…

EAS 2973US-Entsendung eines Mitarbeiters eines deutsch-belgischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1447-IV/4/200826.05.2008

…zu keiner inländischen Steuerpflicht der Gehälter, weil diese nicht für eine in Österreich, sondern für eine in den USA ausgeübte Tätigkeit bezogen werden (Art. 15 DBA-USA). Wohl sieht Artikel 1 Abs. 4 des DBA-USA vor, dass jeder Vertragstaat "auf Grund der Staatsbürgerschaft" seine…

EAS 453Dienstnehmerentsendung nach Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 465/2/1-IV/4/9410.06.1994

…Zeitpunkt wegen der jetzt erfolgenden Übersiedlung der Familie nach Moskau die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Russland erfolgt, so dass ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Österreich, sondern Russland der Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers ist. Damit unterliegen ab diesem Zeitpunkt Bezugsteile, die auf Tätigkeiten in Österreich…

EAS 304Dienstnehmerauslandsentsendung mit Ansässigkeitsverlagerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

…Spanien, so spricht vieles für eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Spanien. In einem solchen Fall kann bei Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung der spanischen Steuerverwaltung der Lohnsteuerabzug in Österreich insoweit unterbleiben, als die dienstliche Tätigkeit nicht auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird (aliquote Bezugsteile, die…

EAS 655Geschäftsführerentsendung in die tschechische Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/50/1-IV/4/9512.06.1995

…auf tschechischem Staatsgebiet länger als 183 Tage andauert. Wenn die Tätigkeit des Geschäftsführers auch berufliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet (oder im Drittausland) erforderlich macht, dann ergibt sich das Erfordernis, eine Aufteilung der Gehaltsbesteuerung zwischen Tschechien und Österreich vorzunehmen, wobei nach Auffassung des BM für Finanzen…

EAS 37Konsulentenvertrag mit britischem Erfinder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2918/1/1-IV/4/9115.10.1991

…oder aus Artikel 14 des Abkommens, wenn die Tätigkeit als freiberuflich anzusehen ist. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen (= Hauptwohnsitz) nach wie vor in Großbritannien beibehalten wird, würde nach den Bestimmungen des DBA-Großbritannien auch ein bis zu zwei Jahre dauernder beruflicher Aufenthalt in Österreich…

EAS 3366Vergütungen aus einem Phantom Share Agreement
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0623-VI/8/201528.10.2015

…mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich in Polen einer nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft nach und erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der leistungsunabhängigen Vergütung auch…