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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 453

Dienstnehmerentsendung nach Moskau

geltende FassungEAS-AuskunftC 465/2/1-IV/4/94vom 10.06.1994

Wortlaut laut Findok

Wird ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens beauftragt, sich ab 1.1.1994 dem Aufbau und der Leitung einer Niederlassung in Moskau zu widmen und erfordert die Erfüllung dieser Aufgabe bereits 1994 mehrere Aufenthalte in Russland in einem 183 Tage übersteigenden Ausmaß, so unterliegen jene Bezugsteile, die auf die in Russland zugebrachten Aufenthaltszeiten entfallen, der Besteuerung in Russland und sind in Österreich von der Lohnbesteuerung zu entlasten. Diese Entlastung kann seitens des österreichischen Arbeitgebers im Wege der Lohnsteueraufrollung bis spätestens Dezember 1994 vorgenommen werden. Wird im Laufe des Jahres 1994 der inländische Wohnsitz gänzlich aufgegeben, so tritt hiedurch nach inländischem Recht ein Wechsel aus der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht ein. Es spricht vieles dafür, dass erst zu diesem Zeitpunkt wegen der jetzt erfolgenden Übersiedlung der Familie nach Moskau die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Russland erfolgt, so dass ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Österreich, sondern Russland der Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers ist. Damit unterliegen ab diesem Zeitpunkt Bezugsteile, die auf Tätigkeiten in Österreich entfallen, nur dann der inländischen Lohnbesteuerung, wenn die Aufenthaltszeiten in Österreich den 183-Tage Zeitraum des Artikels 11 des DBA-UdSSR überschreiten. 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Steuerentlastung183-Tage-Frist183-Tage-KlauselLohnsteuerWohnsitzaufgabeMittelpunkt der LebensinteressenLebensmittelpunktArbeitskräfteentsendungAuslandsentsendungLohnsteuerabzuginländische WohnungWohnsitzwechsel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 465/2/1-IV/4/94
Stammnummer
17684
Gültig
10.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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