…Dauer in Österreich eine Garconniere angemietet wird, dann erscheint es wohl vorstellbar, dass eine von der maltesischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung solange noch als Bestätigung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Malta anerkannt wird, als nach den gegebenen Umständen noch mit einer Rückkehr an diesen Lebensmittelpunkt in…
…in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Österreich verlagert. Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht sein und dies plausibel begründen können, sollten weiters die Steuerverwaltungen Frankreichs und Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes…
…einem Steuerpflichtigen, der seit 4 Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint…
Wird die Mitarbeiterin einer österreichischen Kapitalgesellschaft für die Dauer von 1 bis 2 Jahren zur US-Tochtergesellschaft entsandt, wobei das Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft aufrecht bleibt, dann wird davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel…
…den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in der Schweiz unterhält und der österreichische Wohnsitz lediglich den Charakter eines Zweitwohnsitzes aufweist, dann werden nach der geltenden Auslegung des DBA-Ö/Schweiz die nach diesem Abkommen von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte (dazu zählen insbesondere alle Einkünfte aus der Schweiz…
…wobei der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bulgarien gelegen ist, weil sich dort der gemeinsame Wohnort mit der Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter befindet, weil er sich weiters überwiegend in Bulgarien aufhält und weil für ihn als deutschem Staatsbürger seine Heimat nie in Österreich gelegen war…
…der zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ipso jure eintreten würde" (VwGH v. 27. November 1978, Zl. 2957/78). Das im Entwurf vorliegende und insoweit mit den OECD-Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei Erblassern mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien Österreich…
… Ist ein Manager mit österreichisch/schweizerischem Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz) als Geschäftsführer bei einer schweizerischen Gesellschaft angestellt und wird er beauftragt, auch für die österreichische Schwestergesellschaft Geschäftsführungsfunktionen zu übernehmen, wobei ihm in Österreich hiezu ein Büro eingerichtet wird und ist weiters bereits…
…wird (z.B. anlässlich von beruflich bedingten Zwischenaufenthalten im Inland) tritt aliquote inländische Lohnsteuerabzugspflicht ein. Ist allerdings der österreichische Wohnsitz weiterhin als Mittelpunkt der Lebensinteressen anzusehen (dafür spricht z.B. eine 2 Jahre nicht übersteigende Auslandsentsendung bzw. der Verbleib der Familie in Österreich), so ist…
…Schweiz der "Ansässigkeitsstaat", so dass gemäß Artikel 22 DBA-Schweiz der österreichische Vermögensbesteuerungsanspruch auf jene Vermögenswerte eingeschränkt wird, hinsichtlich derer das DBA dem Nicht-Ansässigkeitsstaat Besteuerungsrechte einräumt (im wesentlichen inländisches Grund- und Betriebstättenvermögen). Sobald auch der zweite Ehepartner seinen Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) in die…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich befindet und dass daher der Journalist gemäß Artikel 4 des Abkommens in Österreich "ansässig" ist. Ist der britische Journalist in Österreich im Sinne des DBA "ansässig", dann sind die vom britischen Arbeitgeber gezahlten Gehälter gemäß Artikel 15 DBA-Großbritannien in…
…mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich in Polen einer nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft nach und erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der leistungsunabhängigen Vergütung auch…
…Lebensinteressen" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Z 1 DBA Ö - B befindet. Für diese Beurteilung müsste aus österreichischer Sicht auf einen längeren (jedenfalls zwei Jahre übersteigenden) Zeitraum zurückgegriffen werden. Im Zweifel wird seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in…
…seinen neuen Arbeitgeber in den USA, dann unterliegen die im hiefür zufließenden Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-USA (1996) der Besteuerung in den USA. Falls sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen ebenfalls in die USA verlagert, wären die US-Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…des Mittelpunkts der Lebensinteressen im Sinn des Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA-Ukraine eintritt. Erfolgt diese Auslandsentsendung für nicht länger als 5 Jahre und hält sich die Familie des Steuerpflichtigen weiterhin in Österreich auf, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…Auslandsentsendung nicht in einen DBA-Partnerstaat erfolgt ist oder b) die Entsendung zwar in einen DBA-Partnerstaat stattfand aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in den DBA-Partnerstaat verlegt worden ist (siehe Rz 7596 ESt-RL 2000). Treffen diese Voraussetzungen zu, dann bleibt Österreich berechtigt…
…nach Österreich entsandt wird, dann spricht vieles dafür, dass sich in dieser Entsendungszeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Deutschland befindet. Dies auch dann, wenn er mittlerweile von seiner Frau geschieden wurde, sich aber seine Lebensgefährtin, mit der er eine eheähnliche Gemeinschaft führt, weiterhin in…
…mit den OECD-Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei Erblassern mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien Österreich weder Besteuerungsrechte an italienischem Liegenschaftsbesitz noch an beweglichem Kapitalvermögen wahrnehmen darf. 14. Februar 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sprechen diese Umstände sehr dafür, dass hierdurch für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Österreich in die USA verlegt wird. Denn in diesem Fall hat sich in diesen 5 Jahren der Mittelpunkt sowohl der wirtschaftlichen wie auch der persönlichen Verhältnisse in die USA verlagert…
…Lebensinteressen nach Spanien als gegeben ansehen; denn übersiedelt die gesamte Familie für diesen Zeitraum nach Spanien, so spricht vieles für eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Spanien. In einem solchen Fall kann bei Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung der spanischen Steuerverwaltung der Lohnsteuerabzug in Österreich…