RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2134

Krankheitsbedingte Wohnsitznahme in Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftK 1/40-IV/4/02vom 11.10.2002

Wortlaut laut Findok

Ist ein Pilot einer niederländischen Fluggesellschaft, der seit 19 Jahren im Ausland (zuletzt 5 Jahre in Malta) lebte, aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, seine Pilotentätigkeit aufzugeben und sich in Österreich einer längerdauernden Behandlung zu unterziehen, wobei für diese Dauer in Österreich eine Garconniere angemietet wird, dann erscheint es wohl vorstellbar, dass eine von der maltesischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung solange noch als Bestätigung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Malta anerkannt wird, als nach den gegebenen Umständen noch mit einer Rückkehr an diesen Lebensmittelpunkt in einer absehbaren Zeit gerechnet werden kann. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Sachverhaltsbeurteilung, die mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden müsste. Ist Malta als Ansässigkeitsstaat anzusehen, dann unterliegen die Bezüge, die die niederländische Fluggesellschaft noch für die Dauer eines Jahres ungekürzt weiterzahlt, gemäß Artikel 15 Abs. 1 (nicht aber Abs. 3) des DBA-Malta der Besteuerung in Malta. Für die daran anschließende Weiterzahlung eines Teiles des Gehaltes durch einen niederländischen Sozialfonds ist das Besteuerungsrecht ebenfalls dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob sich dieses Ergebnis aus Artikel 15 Abs. 1 (den Gehältern ähnliche Vergütungen aus unselbständiger Arbeit), Artikel 18 (Ruhegehälter) oder Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) ergibt. 11. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Mittelpunkt der LebensinteressenAnsässigkeitsbescheinigungvorübergehende Wohnsitznahme

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1/40-IV/4/02
Stammnummer
33580
Gültig
11.10.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF