Findok · EAS-Auskünfte
EAS 918
Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/96vom 02.08.1996
Wortlaut laut Findok
Ist ein Manager mit österreichisch/schweizerischem
Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz) als
Geschäftsführer bei einer schweizerischen Gesellschaft angestellt und
wird er beauftragt, auch für die österreichische Schwestergesellschaft
Geschäftsführungsfunktionen zu übernehmen, wobei ihm in
Österreich hiezu ein Büro eingerichtet wird und ist weiters bereits
einwandfrei geklärt, dass keinerlei Rechtsbeziehungen (weder steuer- noch
arbeitsrechtlich) zwischen dem Geschäftsführer und der
österreichischen Schwestergesellschaft bestehen, dann bedarf der Fall noch
der weiteren Klärung, ob
der
Fall einer Assistenzleistung durch die schweizerische Gesellschaft
gegenüber ihrer österreichischen Schwestergesellschaft oder
der
Fall einer Arbeitnehmergestellung durch die schweizerische Gesellschaft
gegenüber der österreichischen
Schwestergesellschaft
vorliegt.
Die
unterschiedlichen
Auswirkungen zwischen diesen beiden Fallgestaltungen sind in dem Aufsatz von
Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund", SWI 1995, Nr. 9,
Seite 335, dargestellt.
In
beiden Fällen
wäre es aber unrichtig, die Besteuerung des Geschäftsführers in
Österreich bloß auf den Sachbezug der Zurverfügungstellung einer
österreichischen Wohnung zu beschränken. Ebenfalls in
beiden Fällen
müssen Einkünfte, die unmittelbar von der österreichischen
Schwestergesellschaft dem Geschäftsführer gegenüber zugewendet
werden (einschließlich Sachbezügen) für steuerliche Belange dem
Arbeitgeber (der schweizerischen Gesellschaft) als zugewendet beurteilt werden;
sie stellen für den Geschäftsführer Entgelt von dritter Seite
dar. Und in beiden Fällen
müsste der bei der schweizerischen Muttergesellschaft anfallende Aufwand
für die der Schwestergesellschaft zugutekommende Geschäftsführung
im Verrechnungspreisweg der österreichischen Schwestergesellschaft
weiterbelastet werden.
2. August
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
GeschäftsführertätigkeitGeschäftsführervergütungVerrechnungspreiseGeschäftsführerbezügeAuslandsentsendung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 13/8-IV/4/96
- Stammnummer
- 15337
- Gültig
- 02.08.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF