Findok · EAS-Auskünfte
EAS 105
Britischer Osteuropakorrespondent mit Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskunftB 2825/3/1-IV/4/92vom 24.03.1992
Wortlaut laut Findok
Bei einem britischen Journalisten, der als
Osteuropa-Korrespondent überwiegend in osteuropäischen Staaten
für seinen britischen Arbeitgeber tätig ist und der sowohl in
Großbritannien als auch in Österreich über einen Wohnsitz
verfügt, ist zunächst festzustellen, wo sich sein "Mittelpunkt der
Lebensinteressen" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien
befindet.
Der Umstand, dass sich die Familie am österreichischen
Wohnsitz aufhält, spricht dafür, dass sich der Mittelpunkt der
Lebensinteressen in Österreich befindet und dass daher der Journalist
gemäß Artikel 4 des Abkommens in Österreich "ansässig"
ist.
Ist der britische Journalist in Österreich im Sinne
des DBA "ansässig", dann sind die vom britischen Arbeitgeber gezahlten
Gehälter gemäß Artikel 15 DBA-Großbritannien in
Österreich zu besteuern. Die Besteuerung hat bei Fehlen einer
österreichischen Betriebstätte des britischen Arbeitgebers im
Veranlagungsweg zu erfolgen. Britische Steuern könnten gemäß
Artikel 24 des Abkommens nur insoweit in Österreich angerechnet werden, als
Großbritannien ebenfalls steuerberechtigt ist; dies betrifft aber nur jene
Bezugsteile, die aliquot auf beruflich
in
Großbritannien verbrachte Arbeitszeiten entfallen.
24.
März 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 15 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 24 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
LebensmittelpunktAnsässigkeitVeranlagungInlandsbetriebstätteAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsverpflichtung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 2825/3/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18387
- Gültig
- 24.03.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF