…gleichzeitig mit der Familie X. wohnt. Der Mittelpunkt des Lebensinteresses der Familie U. befindet sich eindeutig in Ungarn. Es ist auch völlig unglaubwürdig, dass die Kinder des Bf. von Österreich aus einen rund 70 km entfernten Kindergarten oder eine Schule in Ungarn besucht haben. Fest…
…Nachweis des Mittelpunktes der Lebensinteressen der Bf. im Rückforderungszeitraum in Österreich vor: Unterlagen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl betreffend Asylverfahren des ***8***. Es existiere jedoch kein Nachweis betreffend die Ausreise, diese soll allerdings per 28.12.2022 erfolgt sein, Meldebestätigung des ***8*** in englischer…
…Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hatte. Sachverhalt Der Beschwerdeführer war von 1.2.2017 bis 31.1.2019 aufgrund einer befristeten Entsendung seines österreichischen Arbeitgebers für ein US-amerikanische Unternehmen tätig und übersiedelte zu diesem Zweck mit seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern samt zwei Haustieren in…
…Jänner 2013 seit Mai 2011 regelmäßig einen Kindergarten in Wien. Da somit - wie oben ausgeführt - davon auszugehen ist, dass die Bf. jedenfalls bereits ab September 2010 ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967 in Österreich gehabt und sich auch ihr Kind ständig…
…August 2012 brachte der Bf. gegen die Beschwerdevorentscheidung wiederum „Berufung“ ein. Darin führte er an, dass er als selbständiger Kursleiter ausschließlich und saisonal mit dem C am Nassfeld zusammenarbeitet und nicht mehr als 181 Tage in Österreich ist. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen ist – ebenso wie…
…der (österreichischen) Kinder, die nicht in Österreich ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen haben, gegenüber solchen bei denen diese Voraussetzung vorliegt nicht dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgebot entspricht. Insoweit ist auch die Begründung des Bescheides vom 20.11.2001 verfehlt, da es nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…auch in Österreich steuerpflichtig sei. Sein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer das Jahr 2019 wurde mit Verweis auf die oben genannten Einkommensteuerbescheide abgewiesen. In seinen Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide brachte er vor, ab 2016 befinde sich sein Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz…
…5.2011 in Österreich zugelassen. Indizien für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz stellen diese Umstände nicht dar. Gleiches gilt für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorzunehmende (beantragte) Umschreibung des Führerscheines. Es zeugt auch nicht von einer ausgeprägten Bindung zur Schweiz, wenn der Bf sein…
…Tz 11). Die Analyse der Verhältnisse des Streitjahres in Bezug auf die Lebensumstände des Beschwerdeführers erlaubt demnach noch nicht, schon ab 18.8.2006 von einem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich auszugehen: So war das gesamte betriebliche und berufliche Umfeld, das zum Teil auch die…
…in Österreich befunden hat. Eine Person hat nach § 2 Abs. 8 letzter Satz FLAG 1967 den Mittelpunkt der Lebensinteressen in dem Staat, zu welchem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Unter persönlichen sind dabei all jene Beziehungen zu verstehen, die jemand aus in…
…damit der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich lag. 7.1. Für volljährige "Kinder" besteht Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs. 2 lit. a FLAG 1967 zudem nur dann, wenn auch eine Berufsausbildung vorliegt ( § 2 Abs. 1 lit. b zweiter bis letzter Satz FLAG 1967). Der…
…Gründe vorgebracht, um den Mittelpunkt der Lebensinteressen zu begründen. Über persönliche Beziehungen: Es ist wahr, dass meine Mutter in Ungarn lebt. Aber da ich die Zivilrechtdiplomprüfung im Oktober geschafft habe, kann ich sicher behaupten, dass es nicht Sinn und Zweck der österreichischen Rechtsordnung ist, gut…
…ist daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass die Bf. im vom bekämpften Bescheid umfassten Zeitraum April 2020 bis März 2021 (Datum der Bescheiderlassung durch die belangte Behörde 17.3.2021) den Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich hatte und mit den Kindern…
…befindet, "ca. 4x im Monat" bewohnt und in ihr genächtigt (Niederschrift der Magistratsabteilung 62 vom 29. September 2011). Auf Basis dieser Feststellungen erweist sich das Vorbringen des Bf., der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen wie auch seiner Familie liege in Österreich, ohne jeden Zweifel als bloße Schutzbehauptung…
…in einem Vertragsstaat ansässige Person" diejenige Person, die nach dem Recht dieses Saates (im konkreten Fall Österreich) auf Grund ihres Wohnsitzes, ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung steuerpflichtig ist. Soweit in der Beschwerde nun vorgebracht wird, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der angestellten Geschäftsführerin in…
…an der genannten Anschrift in Österreich hatten, übermittelt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.10.2015 [vgl. § 262 Bundesabgabenordnung (BAO)] wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend wurde unter (erneuter) Bezugnahme auf § 2 Abs. 8 FLAG 1967 und den Begriff des (anspruchsbegründenden) Mittelpunktes der Lebensinteressen…
…wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…steht. Aufgrund dieser Erwägungen fehlt es sohin an der Anspruchsvoraussetzung für die Erlangung der Familienbeihilfe, zumal der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Griechenland gegeben ist. Gem § 4 Abs 1 FLAG haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Österreichische Staatsbürger…
…des Ansässigkeitsstaates nach Österreich gekommen sei. Die mittlerweile erfolgte Nebenwohnsitzmeldung des Bf. und seiner Tochter sei mangels entsprechender Beweismittel nicht als Nachweis für die Rückverlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in die Ukraine geeignet. Selbst bei Vorliegen einer tatsächlich erfolgten Rückkehr der Tochter in die Ukraine…
…verlagern - aufgrund der verstärkt zu erkennenden Mobilität ist dies auch mehrmals möglich. Entscheidend ist, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Streitzeitraum befunden hat. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ergibt sich im gegenständlichen Fall folgendes Bild: Die Berufungswerberin, die zweifellos ihre Wurzeln in Österreich hat und…