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104 Treffer22 msnur geltende Fassungen
EAS 1086Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 228/1-IV/4/9717.06.1997

…der 20 Jahre in Deutschland gearbeitet und dort eine Familie (1 Sohn) gegründet hat, in Österreich ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz erwirbt und nun von seinem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Österreich entsandt wird, dann spricht vieles dafür, dass sich in dieser Entsendungszeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen…

EAS 1588Österreicher mit deutschem Zweitwohnsitz und Grenzgängertätigkeit in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 526/1-IV/4/0017.01.2000

…daß auch Fälle der vorliegenden Art darin eingefangen sind. Denn tatbeständliche Voraussetzung für die Grenzgängereigenschaft ist : a) österreichische Ansässigkeit in Grenznähe, b) schweizerischer Arbeitsort in Grenznähe, c) man muß sich üblicherweise arbeitstäglich dorthin (an den Arbeitsort) begeben. Es gehört nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht…

EAS 1579Kausalitätsprinzip bei der Arbeitnehmerbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/37-IV/4/9905.01.2000

Hat ein Dienstnehmer der italienischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft im August 1998 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Italien nach Österreich verlegt, weil er im Juli 1998 mit dem Aufbau einer österreichischen Tochtergesellschaft begonnen hat, und erhält er nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zur italienischen Tochtergesellschaft von…

EAS 1618Grenzgängereigenschaft bei Lebensmittelpunkt in der polizeilich als Zweitwohnsitz gemeldeten grenznahen Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/9-IV/4/0013.03.2000

…ist von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt, derzufolge für die Besteuerung die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Realität und nicht formalrechtliche Gegebenheiten maßgebend sein sollen. Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der 30-km…

EAS 2132Unterjährige Verlegung der Ansässigkeit in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/6-IV/4/0201.10.2002

Verlegt ein Abgabepflichtiger, der Konsulenteneinkünfte aus Curacao (niederländische Antillen) bezieht, unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes mit 1. Oktober 2001 den Mittelpunkt der Lebensinteressen in die Niederlande, dann unterliegen jene Konsulenteneinkünfte, die bis Ende September 2001 erwirtschaftet wurden, noch der österreichischen Besteuerung; die ab 1. Oktober…

EAS 1398Konzernversetzung in die USA unter Aufrechterhaltung der österreichischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 531/1-IV/4/9911.01.1999

…in den USA, dann unterliegen die im hiefür zufließenden Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-USA (1996) der Besteuerung in den USA. Falls sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen ebenfalls in die USA verlagert, wären die US-Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Verlagerung des…

EAS 3149Keine Anwendung der Zweitwohnsitzverordnung gegen den Willen des Steuerpflichtigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0956-IV/4/201021.04.2010

Gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung des BMF betreffend inländische Zweitwohnsitze, BGBl. II Nr. 528/2003, begründet bei Abgabenpflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in…

EAS 431Pauschalbesteuerung in der Schweiz und österreichischer Ferienwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2223/1/1-IV/4/9421.04.1994

Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass…

EAS 2377Österreicher als Mitarbeiter der inländischen Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 701/2-IV/4/0321.11.2003

…der Zweigniederlassung zu tragenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Russland, BGBl. III Nr. 10/2003, der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung unterliegen, dass aber diese Arbeitslöhne auch in Russland einer 30-prozentigen Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn die nach Österreich entsandten Arbeitskräfte den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen…

EAS 23"Modifizierte Pauschalbesteuerung" in der Schweiz sichert Abkommensberechtigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/9113.08.1991

  Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so…

EAS 2982Aufsichtsratsbezüge aus Bulgarien nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1572-IV/4/200811.06.2008

…darnach führt der Verlust der bulgarischen Staatsbürgerschaft dazu, dass die Ansässigkeit in Bulgarien erlischt. Ein in Österreich unterhaltener Wohnsitz hat diesfalls den Eintritt in die abkommensrechtliche Ansässigkeit in Österreich zur Folge, und zwar selbst dann, wenn dieser österreichische Wohnsitz nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden…

EAS 3014Entsendung eines österreichischen Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei der ukrainischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/200827.10.2008

…in Österreich auf, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich gelegen ist (vgl. EStR 2000 Rz 7596). Wird der Arbeitnehmer von seinem ukrainischen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung in Drittstaaten entsandt, so wird das Besteuerungsrecht an diesen Drittstaatseinkünften gemäß Art. 15 Abs…

EAS 1332Kein Progressionsvorbehalt bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/18-IV/4/9830.09.1998

…der Mittelpunkt der Lebensinteressen auch tatsächlich in der Schweiz befindet; denn die Schweiz zählt nach dem derzeitigen Informationsstand zu jenen Staaten, die auch im Fall eines bloßen Zweitwohnsitzes den Progressionsvorbehalt in Anspruch nehmen. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1458Wohnsitzverlegung eines Vorstandsmitgliedes einer inländischen Holdinggesellschaft nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 423/1-IV/4/9931.05.1999

…wird. Unklar könnte lediglich bleiben, ob sich möglicherweise der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 des DBA-Malta und damit die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nach Malta verlagert. Diese Frage müßte als Sachverhaltsfrage mit dem örtlich zuständigen Finanzamt geklärt werden…

EAS 1534Österreichischer Langstreckenpilot einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9927.09.1999

  Verlegt ein Pilot deutscher Staatsangehörigkeit, der bei einer internationalen deutschen Luftfahrtgesellschaft tätig ist, nach Verehelichung mit einer Österreicherin den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" nach Österreich und wird er hiedurch in Österreich "ansässig", dann richtet sich die Besteuerung seiner Piloteneinkünfte nach jenen Grundsätzen, die bereits in…

EAS 2023Eintritt des Todes kurz nach Verlegung des Hauptwohnsitzes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/5-IV/4/0226.03.2002

…dann wurde mit diesem Tag der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes…

EAS 2134Krankheitsbedingte Wohnsitznahme in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/40-IV/4/0211.10.2002

…wird, dann erscheint es wohl vorstellbar, dass eine von der maltesischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung solange noch als Bestätigung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Malta anerkannt wird, als nach den gegebenen Umständen noch mit einer Rückkehr an diesen Lebensmittelpunkt in einer absehbaren Zeit gerechnet werden kann…

EAS 1386Ansässigkeitsverlagerung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 367/4-IV/4/9822.12.1998

Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…

EAS 1345Mitarbeiterentsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 207/2-IV/4/9812.10.1998

…Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des Abkommens), sodass die Bezüge weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterliegen. Auf Grund von Artikel 15 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 sind die USA ebenfalls zur steuerlichen Erfassung der Bezüge…

EAS 606Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Konzernversetzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/46/1-IV/4/9527.03.1995

…zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung (verlustbringend) vermietet, wird idR die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei" zutreffen, so dass die erwirtschafteten Verluste bei der Besteuerung in Österreich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: