Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1588
Österreicher mit deutschem Zweitwohnsitz und Grenzgängertätigkeit in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftP 526/1-IV/4/00vom 17.01.2000
Wortlaut laut Findok
Hat ein Österreicher mit
Familienwohnsitz und damit verbundenem Lebensmittelpunkt in Österreich
einen Zweitwohnsitz in Deutschland begründet, von dem aus er
arbeitstäglich in die Schweiz einpendelt und wird er demzufolge von der
Schweiz als deutscher Grenzgänger eingestuft, dann liegt ein
Besteuerungsfall vor, der auf ersten Blick nicht von der
Grenzgängerregelung des Artikels 15 Absatz 4 des DBA-Ö/Schweiz
erfaßt ist; denn diese Regelung war primär für die vom
österreichischen Wohnsitz in die Schweiz einpendelnden Grenzgänger
gedacht.
Allerdings ist der Wortlaut der Bestimmung so gefaßt,
daß auch Fälle der vorliegenden Art darin eingefangen sind. Denn
tatbeständliche Voraussetzung für die Grenzgängereigenschaft ist
:
a)
österreichische Ansässigkeit in Grenznähe,
b)
schweizerischer Arbeitsort in Grenznähe,
c) man
muß sich üblicherweise arbeitstäglich dorthin (an den
Arbeitsort) begeben.
Es gehört nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht zu
den Voraussetzungen, daß die Fahrt zur Arbeitsstätte vom
österreichischen Hauptwohnsitz aus angetreten wird.
Deutschland kann - trotz unbeschränkter Steuerpflicht
kraft deutschem Zweitwohnsitz - keine Besteuerungsrechte geltend machen, da sich
einerseits der Hauptwohnsitz in Österreich befindet und da andererseits auf
deutschem Staatsgebiet keine Arbeitstätigkeit ausgeführt wird. Durch
die steuerliche Erfassung der Einkünfte kann sonach im Verhältnis zu
Deutschland keine Doppelbesteuerung eintreten.
Unvorgreiflich einer gegenteiligen Auffassung durch die
Eidgenössische Steuerverwaltung und eines diesfalls mit der Schweiz zu
führenden Verständigungsverfahrens wird daher die Auffassung
vertreten, daß die Grenzgängereinkünfte ungeachtet der
arbeitstäglichen Grenzüberschreitung vom deutschen Wohnsitz aus der
österreichischen Besteuerung unterliegen.
17.
Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 526/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2842
- Gültig
- 17.01.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF