Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1579
Kausalitätsprinzip bei der Arbeitnehmerbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/37-IV/4/99vom 05.01.2000
Wortlaut laut Findok
Hat ein Dienstnehmer der italienischen
Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft im August 1998 den
Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Italien nach Österreich verlegt,
weil er im Juli 1998 mit dem Aufbau einer österreichischen
Tochtergesellschaft begonnen hat, und erhält er nach Beendigung seines
Dienstverhältnisses zur italienischen Tochtergesellschaft von dieser im
Jahr 1999 noch eine Tantiemennachzahlung für seine ehemalige in Italien
ausgeübte Arbeit, dann unterliegt diese Tantiemenzahlung zwar nach dem in
den Lohnsteuerrichtlinien 1999 verankerten Zuflußprinzip (RZ 3 der LSt-RL
1999) der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht, doch steht
Artikel 15 des DBA-Ö/Italien der steuerlichen Erfassung in Österreich
entgegen.
05.
Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/37-IV/4/99
- Stammnummer
- 2831
- Gültig
- 05.01.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF