Veranstaltet eine französische Gesellschaft in Österreich für die Dauer von 2 Monaten eine (gegen Eintrittsentgelt zu besuchende) Kulturausstellung, bei der Originale sowie Lithographien ausgestellt und verkauft werden, wobei die Verkaufsartikel auch Kataloge, T-Shirts, Plakate und Uhren umfassen, dann wird durch diese Veranstaltung in…
Erzielt ein gewerbliches deutsches Unternehmen, das in Österreich keine Betriebstätten unterhält, Einkünfte aus Österreich (hier: Vergütungen für die Produktion einer Kulturveranstaltung in Österreich), dann steht Artikel 4 des DBA-Deutschland einer Besteuerung dieses Einkünfteflusses entgegen. Es ist hiebei unerheblich, ob das deutsche Unternehmen in der…
Überlässt eine österreichische Kulturmanagementgesellschaft die ihr gehörenden Rechte an einem Theaterstück entgeltlich einer japanischen Theatergesellschaft und werden hierfür Lizenzeinnahmen in Höhe von 1000 vereinnahmt, die in Japan einer 10-prozentigen Abzugsbesteuerung unterzogen worden sind (Nettoüberweisung daher 900), dann ist die österreichische GmbH berechtigt, die japanische…
Künstlerische Veranstaltungen eines ausländischen Kulturinstitutes in Österreich, das als Teil der von dem ausländischen Staat in Österreich unterhaltenen diplomatischen Vertretungsbehörde tätig wird, sind solange von den steuerlichen Vorrechten der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, miterfasst, als derartige Veranstaltungen noch im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises…
…aus der ersichtlich ist, dass es sich bei den Gastspielen a) um einen von Polen im Sinn von Artikel 17 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens gebilligten Kulturaustausch handelt, und b) dass Polen gemäß Artikel 17 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens eine steuerliche Erfassung der erzielten Einkünfte vornimmt…
…Nr. 270/1954, genießt das italienische Kulturinstitut in Wien Befreiung von allen direkten Steuern. Das Institut ist demnach auch berechtigt, Befreiung von der 22-prozentigen Kapitalertragsteuer hinsichtlich der für den amtlichen Aufgabenkreis benötigten finanziellen Mittel in Anspruch zu nehmen. 1. Februar 1993 Für den Bundesminister…
…gilt, nicht aber auf Personen Anwendung findet, die auf Grund dienstnehmerähnlicher Werkverträge oder freier Dienstverträge für das Institut tätig werden. Das einer ausländischen Botschaft als integrierender Teil angeschlossene Kulturinstitut eines ausländischen Staates kann allerdings nicht zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe nach § 109a EStG verhalten werden. 8…
…sein muss, ob eine bestimmte Veranstaltung "auf Grund" eines solchen Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens stattfindet. Treten diesbezüglich bei einer bestimmten österreichisch-britischen Vereinbarung (die allerdings zumindest den Rang eines Regierungs- oder Verwaltungsübereinkommens haben müsste) Zweifel auf, ob sie als "Kulturübereinkommen" im genannten Sinn anzusehen ist, wäre…
Werden von einem inländischen gemeinnützigen Kulturverein für eine Großveranstaltung 2 Chöre aus Südafrika und Burkina Faso sowie eine Tanzgruppe der Elfenbeinküste verpflichtet, wobei die vom Verein erbrachte Gegenleistung in der Übernahme der Reisekosten (Flug- und Vollpension für 14 Tage) von rund ATS 1,5…
…Italien sind nicht vereinbart worden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Österreich im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern auf Reziproziätsbasis zur Steuerfreistellung bereit wäre. Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis müsste aber vom ausländischen…
…DBA D (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen bilateraler Kulturaustauschprogramme die Steuerpflicht entfallen. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…inländische Aufführung, sondern bereits die vorher stattfindenden inländischen Proben und sonstigen Vorbereitungstätigkeiten zu werten sind. Im Übrigen ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Österreich ist im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern (EAS 1771), aber…
Wird ein niederländisches Orchester, das seine Aktivitäten in einer nicht auf Gewinn gerichteten Weise der klassischen Musik widmet, von einem österreichischen Medienunternehmen für Konzert- und CD-Produktionen engagiert, dann kann gemäß Artikel 18 Abs. 3 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens, in der Fassung BGBl. III Nr…
…Österreich im Fall solcher nicht gewinnorientierter ausländischer Theater nur dann auf die Abzugsbesteuerung verzichten kann, wenn sichergestellt ist, dass vergleichbare österreichische Kultureinrichtungen ebenfalls Steuerfreiheit in dem betreffenden ausländischen Staat erwarten können. 16. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für den Fall, dass seitens des polnischen Kammerorchesters eine amtliche polnische Bescheinigung erbracht werden kann, aus der hervorgeht, dass die Gastkonzerte in Österreich im Rahmen eines von Polen gebilligten Kulturaustausches stattfinden, kann der Steuerabzug auf der Grundlage von Artikel 17 Abs. 2 DBA-Polen unterbleiben…
…1983, betreffend die Verfassung des Lycée Français. Darnach genießt der genannte Personenkreis die gleichen Rechte wie jener des französischen Kulturinstitutes, die im österreichisch-französischen Kulturübereinkommen vom 24. Juli 1947, BGBl. Nr. 220/1947, geregelt sind. In diesem Kulturübereinkommen ist in Artikel 3 lit. d vorgesehen…
Schließt eine österreichisch Kultur-GmbH mit einem in den USA ansässigen Künstler einen Vertrag über die Abhaltung einer inländischen Performance, dann unterliegt das Gesamtentgelt an diesen US-Künstler dem inländischen Steuerabzug, wenn der Grenzbetrag des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 US…
Werden von der Kulturabteilung einer österreichischen Stadtgemeinde deutsche Theater (z.B. ein deutsches Tourneetheater mit Märchenaufführungen oder ein deutsches Volkstheater mit einem Karl-Valentin-Abend) vertraglich zur Abhaltung von Gastspielen in Österreich verpflichtet, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Auf Grund…
Schließt ein gemeinnütziger österreichischer Kulturveranstalter mit einem in Indien ansässigen Schauspieler einen Werkvertrag über die Mitwirkung an inländischen Veranstaltungen, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der Abzugsbesteuerung gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Das DBA-Indien steht der Geltendmachung dieses Besteuerungsanspruches nicht entgegen…
Tritt bei einer österreichischen Kulturveranstaltung eine deutsche Künstlergruppe eines gemeinnützigen deutschen Vereins auf, dann unterliegt das vom österreichischen Veranstalter an den deutschen Verein gezahlte Entgelt nach Maßgabe von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht der österreichischen Besteuerung. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der…