Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1982
Gefährdetes Gastspiel eines ausländischen Nationaltheaters
geltende FassungEAS-AuskunftS 179/1-IV/4/02vom 16.01.2002
Wortlaut laut Findok
Mit
den steuerlichen Fragen, die nach der geltenden Rechtslage im Fall des
Gastspieles eines ausländischen Theaters zu beachten sind, haben sich
insbesondere EAS 731, 738, 783, 953 und 1520 befasst. Dies mit dem Ergebnis,
dass der österreichische Veranstalter die Gastspielvergütung dem
20%igen Steuerabzug zu unterwerfen hat, wobei das ausländische Theater die
Möglichkeit besitzt, in einem Veranlagungsverfahren eine Besteuerung auf
der Grundlage des erzielten Reingewinnes zu erwirken.
Es ist
einzuräumen, dass sich ein derartiges Verfahren für das betroffene
ausländische Theater vor allem dann belastend auswirkt, wenn dieses Theater
im Wesentlichen auf Kostenersatzbasis betrieben und hierdurch dazu genötigt
wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und
der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten
Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen.
Österreich
ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches
bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten
klassischen Orchestern (EAS 1771) aber auch bei den nicht gewinnorientierten
Theatern auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit (durch eine
Maßnahme nach § 48 BAO). Die Initiative für ein solches
Reziprozitätsverhältnis müsste aber in Fällen der
vorliegenden Art vom ausländischen Staat (vom tschechischen
Finanzministerium) ausgehen. Es muss daher dem tschechischen Theater
anheimgestellt bleiben, ob es eine derartige Initiative auf tschechischer Seite
in die Wege leiten möchte.
Es wird um
Verständnis ersucht, dass Österreich im Fall solcher nicht
gewinnorientierter ausländischer Theater nur dann auf die Abzugsbesteuerung
verzichten kann, wenn sichergestellt ist, dass vergleichbare
österreichische Kultureinrichtungen ebenfalls Steuerfreiheit in dem
betreffenden ausländischen Staat erwarten können.
16.
Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
ausländisches NationaltheaterReingewinnbesteuerungKostenersatzbasisZwischenfinanzierungsaufwandKulturaustauschReziprozitätSteuerfreistellungAbzugsbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 179/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 2040
- Gültig
- 16.01.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF