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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 957

Freie Dienstverträge mit einem völkerrechtlich privilegieren Kulturinstitut

geltende FassungEAS-AuskunftF 106/1-IV/4/96vom 08.11.1996

Wortlaut laut Findok

Sind in Österreich ansässige Personen bloß auf Grund freier Dienstverträge für ein einer Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen, das eine dem Artikel 19 OECD-Musterabkommen ähnliche Bestimmung enthält, vermag daran nichts zu ändern, da derartige Abkommensbestimmungen ebenfalls nur für Dienstnehmer (im "klassischen Sinn") gilt, nicht aber auf Personen Anwendung findet, die auf Grund dienstnehmerähnlicher Werkverträge oder freier Dienstverträge für das Institut tätig werden. Das einer ausländischen Botschaft als integrierender Teil angeschlossene Kulturinstitut eines ausländischen Staates kann allerdings nicht zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe nach § 109a EStG verhalten werden. 8. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

freie DienstverträgeWerkvertragDienstvertragDienstverhältnis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 106/1-IV/4/96
Stammnummer
15465
Gültig
08.11.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF