Findok · EAS-Auskünfte
EAS 957
Freie Dienstverträge mit einem völkerrechtlich privilegieren Kulturinstitut
geltende FassungEAS-AuskunftF 106/1-IV/4/96vom 08.11.1996
Wortlaut laut Findok
Sind in Österreich ansässige
Personen bloß auf Grund freier Dienstverträge für ein einer
Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher
nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die
hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch
ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes
Doppelbesteuerungsabkommen, das eine dem Artikel 19 OECD-Musterabkommen
ähnliche Bestimmung enthält, vermag daran nichts zu ändern, da
derartige Abkommensbestimmungen ebenfalls nur für Dienstnehmer (im
"klassischen Sinn") gilt, nicht aber auf Personen Anwendung findet, die auf
Grund dienstnehmerähnlicher Werkverträge oder freier
Dienstverträge für das Institut tätig werden.
Das einer ausländischen Botschaft als integrierender
Teil angeschlossene Kulturinstitut eines ausländischen Staates kann
allerdings nicht zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe nach § 109a EStG
verhalten werden.
8. November
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 19 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 106/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15465
- Gültig
- 08.11.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF