Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1011
Engagement britischer Künstler durch einen inländischen Kulturveranstalter
geltende FassungEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/97vom 10.02.1997
Wortlaut laut Findok
Artikel 17 Abs. 3 des
DBA-Großbritannien sieht vor, dass Einkünfte britischer
Künstler, die aus einer inländischen künstlerischen
Tätigkeit auf Grund eines Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens
zwischen den Vertragsstaaten herrühren, in Österreich von der
Besteuerung freizustellen sind. Es wird in diesem Zusammenhang davon
ausgegangen, dass sowohl britischen Künstlern als auch den
österreichischen Veranstaltern bekannt sein muss, ob eine bestimmte
Veranstaltung "auf Grund" eines solchen Kulturabkommens oder
Kulturübereinkommens stattfindet. Treten diesbezüglich bei einer
bestimmten österreichisch-britischen Vereinbarung (die allerdings zumindest
den Rang eines Regierungs- oder Verwaltungsübereinkommens haben
müsste) Zweifel auf, ob sie als "Kulturübereinkommen" im genannten
Sinn anzusehen ist, wäre das BM für Finanzen jederzeit zu einer
Beurteilung im EAS-Verfahren bereit.
10. Februar
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 28/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14784
- Gültig
- 10.02.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF