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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1011

Engagement britischer Künstler durch einen inländischen Kulturveranstalter

geltende FassungEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/97vom 10.02.1997

Wortlaut laut Findok

Artikel 17 Abs. 3 des DBA-Großbritannien sieht vor, dass Einkünfte britischer Künstler, die aus einer inländischen künstlerischen Tätigkeit auf Grund eines Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens zwischen den Vertragsstaaten herrühren, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Es wird in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass sowohl britischen Künstlern als auch den österreichischen Veranstaltern bekannt sein muss, ob eine bestimmte Veranstaltung "auf Grund" eines solchen Kulturabkommens oder Kulturübereinkommens stattfindet. Treten diesbezüglich bei einer bestimmten österreichisch-britischen Vereinbarung (die allerdings zumindest den Rang eines Regierungs- oder Verwaltungsübereinkommens haben müsste) Zweifel auf, ob sie als "Kulturübereinkommen" im genannten Sinn anzusehen ist, wäre das BM für Finanzen jederzeit zu einer Beurteilung im EAS-Verfahren bereit. 10. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Künstlerische TätigkeitKünstlerbesteuerungSteuerfreistellungKulturaustauschFreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 28/1-IV/4/97
Stammnummer
14784
Gültig
10.02.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF