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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 334

KESt-Entlastung für die französischen Lehrkräfte des Lycée Français

geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/19-IV/4/93vom 12.11.1993

Wortlaut laut Findok

Lehrkräfte des Lycée Français mit französischer Staatsbürgerschaft haben Anspruch auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Zinsen. Diese Rechtsauffassung gründet sich auf Artikel II des österreichisch-französischen Übereinkommens vom 4. Mai 1982, BGBl. Nr. 44/1983, betreffend die Verfassung des Lycée Français. Darnach genießt der genannte Personenkreis die gleichen Rechte wie jener des französischen Kulturinstitutes, die im österreichisch-französischen Kulturübereinkommen vom 24. Juli 1947, BGBl. Nr. 220/1947, geregelt sind. In diesem Kulturübereinkommen ist in Artikel 3 lit. d vorgesehen, dass für inländische Gehälter und für Auslandseinkünfte Steuerfreiheit zu gewähren ist. Diesem Personenkreis stehen sonach im Bereich der Einkommensbesteuerung gleiche steuerliche Vorrechte wie dem nichtansässigen Personal diplomatischer Vertretungsbehörden in Österreich zu, so dass die vom Verwaltungsgerichtshof für diesen letztgenannten Personenkreis vertretene Rechtsauffassung (Behandlung wie beschränkt Steuerpflichtige, VwGH 29.1.1965, 202/63, und folglich von der KESt freizustellen) auch für die französischen Lehrkräfte des Lycée Français Geltung besitzt. 12. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SteuerentlastungKapitalerträgeKapitalertragsteuerabzugQuellensteuerentlastungQuellenbesteuerungFreistellungSteuerfreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2022/19-IV/4/93
Stammnummer
17951
Gültig
12.11.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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