Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden…
…Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen (EAS 2606). Diese in EAS 2606 gegebene rechtliche Beurteilung wird im Grunde auch dann gelten, wenn die Konzernmuttergesellschaft nur 8% der Anteile an der deutschen Holdinggesellschaft unmittelbar hält und…
…EStR 2000 Rz 7754). Den Emittenten trifft sonach keine Abzugspflicht, wenn die Auszahlung nicht direkt, sondern über eine in- oder ausländische kuponauszahlende Stelle erfolgt; auch dann nicht, wenn die ausländische kuponauszahlende Stelle nicht zum inländischen Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 9. November 2006
Beabsichtigt eine in Österreich lebende US-Staatsbürgerin namhafte Geldbeträge aus der Veräußerung von US-Beteiligungen ertragbringend anzulegen, so ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, demzufolge bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Wohnsitz fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, da…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…
…126/1957, kein Anspruch auf Entlastung von dieser österreichischen Kapitalertragsteuer. Denn Abschnitt 18 des Übereinkommens sieht für die UNO-Beamten lediglich eine Steuerfreistellung ihrer Bezüge vor. Im Fall der in Wien errichteten Internationalen Atomenergieorganisation genießen die Bediensteten mit österreichischer Staatsangehörigkeit ebenfalls nur Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer…
…DBA-Deutschland eine Reduktion der deutschen Kapitalertragsteuer auf 15% in Bezug auf die Dividenden und gemäß Artikel 13 Abs. 5 DBA-D eine Entlastung der Aktienspekulationsgewinne von der deutschen Besteuerung in Anspruch zu nehmen; die 15-prozentige deutsche Kapitalertragsteuer ist sodann in Österreich nach Maßgabe…
…dass durch den Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte inländische Sparguthaben im Fall eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen, während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und des Vermögenswertes im Fall…
Verlegt ein Italiener nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich, so werden auf Grund des DBA-Italien die Besteuerungsrechte an den italienischen Kapitalerträgen und der Sozialversicherungspension wie folgt zwischen Österreich und Italien aufgeteilt: Italienische Bankkontozinsen: Italien ist gem. Art. 11 DBA-Italien berechtigt, eine Quellensteuer…
…EStR 2000 Rz 19 und das dort zitierte VwGH-Erkenntnis vom 17.05.1963, 0871/62). Der Umstand, dass die Kapitalertragsteuerabzugspflicht nur jene Zinsen belastet, die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor…
…auch in Deutschland der Besteuerung, wobei die in Österreich einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die entsprechende deutsche Einkommensteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland anzurechnen ist. Ein Steuererstattungsanspruch besteht in Bezug auf die österreichische Kapitalertragsteuer auf Grund von Art. 11 Abs…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…
…Bedingung betrifft jene Fälle, in denen die Bank keine Anrechnung der schweizerischen 5%igen Steuer auf die 25%ige Kapitalertragsteuer vorgenommen hat und in denen der Abgabepflichtige weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die…
…für eine österreichische Bank erkennbar, dass US-Kapitalerträge einerseits unter Gewährung der im DBA-USA vorgesehenen Quellensteuerentlastung (also ohne Einbehaltung der vollen 30%igen US-Quellensteuer) an die Bank überwiesen worden sind, dass aber andererseits diese Kapitalerträge nicht abkommensberechtigen Bankkunden zugeflossen sind, ist sonach erkennbar…
Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…
Sind an einer österreichischen GmbH unmittelbar zu 49% eine vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding A GmbH") und zu 51% eine andere vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding B GmbH") beteiligt, wobei die Holding A GmbH wiederum mittelbar über eine operative deutsche Personengesellschaft 100% der Anteile an der…
…unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional dem Betriebsvermögen einer inländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte einer - in einem EU-/EWR Staat ansässigen - Körperschaft zuzuordnen ist (EStR…
Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in den Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25-prozentigen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht…
…sind ab 1. Jänner 2003 berechtigt, gemäß Art. 11 DBA-Deutschland Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das…
…unterliegt, Zinsenerträge aus Anleihen mit kuponauszahlender Stelle in Österreich, dann unterliegen diese Zinsen der österreichischen Kapitalertragsteuer. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 des DBA-Deutschland besteht aber Anrecht auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer. Bereits in Punkt 2.1 des Merkblattes ZS-D3 über die Entlastung von…