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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2000

Kapitalertragsteuer im Fall von UNO-Bediensteten

geltende FassungEAS-Auskunft04 0501/1-IV/4/02vom 01.03.2002

Wortlaut laut Findok

Unterhält ein Österreicher, der seit 2 Jahren auf Grund eines Dienstvertrages mit dem UNO-Hauptquartier als UNO-Beamter im Kosovo steuerfreie UNO-Bezüge erhält, bei einer inländischen Bank ein Wertpapierdepot, auf dem sich auch Anteile an ausländischen Investmentsfonds befinden, hinsichtlich derer die Bank einen Sicherungssteuerabzug vorgenommen hat, dann ergibt sich aus dem UNO-Privilegienübereinkommen, BGBl. Nr. 126/1957, kein Anspruch auf Entlastung von dieser österreichischen Kapitalertragsteuer. Denn Abschnitt 18 des Übereinkommens sieht für die UNO-Beamten lediglich eine Steuerfreistellung ihrer Bezüge vor. Im Fall der in Wien errichteten Internationalen Atomenergieorganisation genießen die Bediensteten mit österreichischer Staatsangehörigkeit ebenfalls nur Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer Dienstbezüge, nicht jedoch hinsichtlich ihrer Kapitaleinkünfte (Abschn. 39 BGBl III Nr. 99/1998). 01. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

UNO-Beamter im KosovoInternationale Atomenergieorganisation

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0501/1-IV/4/02
Stammnummer
2059
Gültig
01.03.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF