Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2774
Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Forderungswertpapieren
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0548-IV/4/2006vom 09.11.2006
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 95 Abs. 3 EStG
trifft die Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kapitalerträgen aus
Forderungswertpapieren die kuponauszahlende Stelle, wenn sich diese im Inland
befindet. Erfolgt die Auszahlung durch ein Kreditinstitut, so ist dieses als
kuponauszahlendes Kreditinstitut zum Steuerabzug verpflichtet. Die Abzugspflicht
ist hierbei nicht davon abhängig, ob das Wertpapier oder der Kupon beim
betreffenden Kreditinstitut hinterlegt ist (EStR
2000 Rz 7754).
Zahlt ein Emittent Wertpapierzinsen
direkt an den
Kuponinhaber aus, so ist er selbst zum Steuerabzug verpflichtet (ebenfalls EStR
2000 Rz 7754). Den Emittenten trifft sonach keine Abzugspflicht, wenn die
Auszahlung nicht direkt, sondern über eine in- oder ausländische
kuponauszahlende Stelle erfolgt; auch dann nicht, wenn die ausländische
kuponauszahlende Stelle nicht zum inländischen Kapitalertragsteuerabzug
verpflichtet werden kann.
Bundesministerium für Finanzen, 9. November
2006
Normen und Schlagworte
- § 95 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0548-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25230
- Gültig
- 09.11.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF