Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2035
Deutsche Kapitalertragsteuer löst keine Doppelbesteuerung mit der österreichischen Erbschaftsteuer aus
geltende FassungEAS-AuskunftM 778/1-IV/4/02vom 09.04.2002
Wortlaut laut Findok
Es ist wohl richtig, dass durch den
Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte inländische Sparguthaben im Fall
eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen,
während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche
Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht
auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages
im Ausland einerseits und des Vermögenswertes im Fall des
Erbüberganges in Österreich andererseits kein Fall einer
internationalen Doppelbesteuerung gesehen werden, die gemäß
§ 48
BAO einer Ausgleichsmaßnahme zugänglich ist. Nach der Judikatur des
Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt nicht einmal eine doppelte Besteuerung des
Vermögenswertes eine Ausgleichsmaßnahme nach § 48 BAO, wenn die
ausländische Steuer nicht der österreichischen Vermögensteuer,
sondern bloß der Grundsteuer ähnlich ist (VwGH 28.10.1987,
85/13/0016). Umso weniger kann eine Ausgleichsfähigkeit zwischen einer
Besteuerung des Ertrages einerseits und des Vermögens andererseits gesehen
werden. Dass grenzüberschreitende Sachverhalte in Europa einer anderen
Gesamtsteuerbelastung ausgesetzt sind wie rein innerstaatliche, wird solange
hinzunehmen sein, als es kein harmonisiertes Steuerrecht gibt.
09. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 778/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33515
- Gültig
- 09.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF