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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2550

Kapitalertrag einer Nullkuponanleihe nach Ansässigkeitswechsel

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0314-IV/4/2004vom 05.01.2005

Wortlaut laut Findok

Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden Ertrag abwerfen. Es sind derzeit aber keine Erfordernisse erkennbar, diese Grundsätze bei der Besteuerung des Ertrages von Nullkuponanleihen aufzugeben, zumal auch bei Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften nach wie vor nicht darauf abgestellt wird, ob die Ausschüttung aus einer langjährig thesaurierten oder aus der laufenden Gewinnerzielung stammt. 5. Jänner 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

NullkuponanleihenZuflussprinzipKausalitätsprinzip

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0314-IV/4/2004
Stammnummer
20829
Gültig
05.01.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF