Kapitalertragsteuer a) Tragung der Kapitalertragsteuer Rz 820: Bei Kapitalerträgen in Form von verdeckten Ausschüttungen kommt es darauf an, ob die ausschüttende Körperschaft die KESt endgültig trägt oder ob sie diese auf den Anteilsinhaber überwälzt: Trägt die Körperschaft die KESt, ist auch darin eine Vorteilszuwendung gelegen…
…1988, § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 und Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten liegen auch dann inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, wenn der Schuldner der Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat. Ist dies der Fall, ist…
…beteiligt. Einkünfte aus nicht öffentlich begebenen Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie Anteilen an einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde unterliegen keinem Kapitalertragsteuerabzug. Allerdings hat der Abzugsverpflichtete gemäß § 93 Abs. 5 zweiter TS EStG 1988 bei ausländischen Wertpapieren bzw. Anteilen an einem …
…grundsätzlich zwei Erhebungsformen der Körperschaftsteuer vorgesehen: 27.6.129.6.1 Steuerabzug (§§ 93 und 99 EStG 1988) Rz 1578: Der Steuerabzug erfolgt einerseits gemäß § 93 EStG 1988 (Kapitalertragsteuerabzug), andererseits gemäß § 99 EStG 1988 (Steuerabzug in besonderen Fällen). Diese Erhebungsform der Körperschaftsteuer hat gemäß § 24 Abs…
…Eintritt dieser auflösenden Bedingung sind die Zinsen vom Anleger wieder zurückzuerstatten, was im Ergebnis zu einer nachträglichen Kürzung von Kapitalerträgen führt. Die für diese - nachträglich gekürzten Kapitalerträge - einbehaltene KESt ist wieder gutzuschreiben. Beispiel: Ein Sparbuch mit Anfangskapital von 1.000 mit 5% p.a. verzinst…
29.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug 29.6.1 Gläubiger-Schuldner-Identität (§ 94 Z 1 EStG 1988) Rz 7753: Die Abzugsbefreiung kommt insbesondere dann zum Zuge, wenn ein Wertpapieremittent ein von ihm ausgegebenes Wertpapier im eigenen Bestand hat. Eine Abzugsbefreiung ist auch insoweit denkbar, als die…
41.14 Steuerfreiheit der Kapitalerträge Rz 1398: Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Grundlage für die Steuerfreiheit sind § 6 Abs. 5 KStG 1988 für Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, § 41 Abs. 1 Z 1 und 2 InvFG 1993…
…am 10. Jänner 2005 ausgegeben und Ende der vorgesehenen Laufzeit, das ist der 10. Juli 2012, eingelöst. Die Abzugspflicht für den Kapitalertrag entsteht am 10. Juli 2012. Wäre der Sparbrief vorzeitig am 25. Mai 2011 eingelöst worden, wäre in diesem Zeitpunkt die Abzugspflicht entstanden. Hätte…
25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…
…Abzugsverpflichteten zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 2 BAO verdrängt, wonach für das Verfahren über die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Grundlage von § 94 Z 2 oder Z 10 EStG 1988, § 99a Abs. 8 EStG…
Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden…
…die Beschwerde vom 13.02.2012 gegen den mit 6.12.2011 datierten Bescheid der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2010 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10.11.2016 zu Recht erkannt: I…
…den Prüfungsjahren von einigen Anteilsinhabern die Rechtholzanteile (Hartdach- und Dachrinnensubvention) abgelöst und diese Beträge an die Anteilsinhaber ausbezahlt. Die Auszahlung dieser Beträge gilt als Geldausschüttung und unterliegt dem Kapitalertragsteuerabzug, sofern die Ausschüttung je Anteilsinhaber bei der Agrargemeinschaft Euro 2.000,- im Kalenderjahr übersteigt. | Ausschüttung…
…Beschwerdeführerin , vertreten durch SteuerberaterXY, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 01.08.2014, betreffend die Festsetzung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 2011, 2012 und 2013 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Name, Adresse1, St.Nr. Zahl, gegen die Bescheide des FA Finanzamt vom 13.3.2009, betreffend Kapitalertragsteuer 2000, 2001, 2003, 2004 und 2005 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Diese Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheide sind nunmehr rechtskräftig. Das Finanzamt hat in Folge den zugeschätzen Umsatz dem Gesellschafter-Geschäftsführer zugerechnet und die darauf entfallende Kapitalertragsteuer (KESt) der Gesellschaft vorgeschrieben. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 29.6.2011 insoweit Rechnung getragen als die KESt…
… 209a BAO widersprechen würde. Da die angefochtenen Bescheide keine Berufungsentscheidungen seien und auch die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer nicht unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung oder von einem sonstigen unerledigten Antrag abhängig sei, erweise sich die Rechtsanschauung des Finanzamtes auch in dieser Hinsicht als…
… 209a BAO widersprechen würde. Da die angefochtenen Bescheide keine Berufungsentscheidungen seien und auch die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer nicht unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung oder von einem sonstigen unerledigten Antrag abhängig sei, erweise sich die Rechtsanschauung des Finanzamtes auch in dieser Hinsicht als…
…RV/7101548/2013). Nach Ansicht des BFG ist der Umstand, dass die Kapitalertragsteuer für die Jahre 2002 bis 2004 untrennbar in einer Summe ausgewiesen wurde, ein nicht korrigierbarer Fehler. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…adr, vertreten durch Stb gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 26.01.2012, betreffend Kapitalertragsteuer 2007 bis 2010 beschlossen: Die angefochtenen Bescheide werden unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…