Findok · EAS-Auskünfte
EAS 492
Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskunftSch 826/2/1-IV/4/94vom 19.09.1994
Wortlaut laut Findok
Bezieht ein im Sinne des DBA-Deutschland in der
Bundesrepublik Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit Zweitwohnsitz
in Österreich Zinserträge aus österreichischen Quellen, so ist in
Bezug auf diese inländischen Kapitalerträge gemäß Art. 11
Abs. 2 DBA-Deutschland der Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 22%
vorzunehmen. Diese Kapitalerträge unterliegen gemäß Art. 11
DBA-Deutschland auch in Deutschland der Besteuerung, wobei die in
Österreich einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die entsprechende deutsche
Einkommensteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, gemäß
Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland anzurechnen ist. Ein Steuererstattungsanspruch
besteht in Bezug auf die österreichische Kapitalertragsteuer auf Grund von
Art. 11 Abs. 2 des Abkommens im Wesentlichen nur in Bezug auf Zinsen aus
österreichischen Anleihen.
Vorsorglich wird bemerkt, dass der im österreichischen
Einkommensteuerrecht begründete Finalsteuercharakter der
österreichischen Kapitalertragsteuer keinerlei Fernwirkung auf die deutsche
Einkommensteuerveranlagung des Einkünfteempfängers entfalten
kann.
19.
September 1994 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 15 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
inländischer ZweitwohnsitzAnsässigkeitAnleiheAnrechnungAnrechnungsverpflichtungQuellensteuerAbzugssteuerAbzugsbesteuerungSteuerabzugQuellenbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 826/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17582
- Gültig
- 19.09.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF