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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 492

Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Zweitwohnsitzer

geltende FassungEAS-AuskunftSch 826/2/1-IV/4/94vom 19.09.1994

Wortlaut laut Findok

  Bezieht ein im Sinne des DBA-Deutschland in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit Zweitwohnsitz in Österreich Zinserträge aus österreichischen Quellen, so ist in Bezug auf diese inländischen Kapitalerträge gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA-Deutschland der Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 22% vorzunehmen. Diese Kapitalerträge unterliegen gemäß Art. 11 DBA-Deutschland auch in Deutschland der Besteuerung, wobei die in Österreich einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die entsprechende deutsche Einkommensteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland anzurechnen ist. Ein Steuererstattungsanspruch besteht in Bezug auf die österreichische Kapitalertragsteuer auf Grund von Art. 11 Abs. 2 des Abkommens im Wesentlichen nur in Bezug auf Zinsen aus österreichischen Anleihen. Vorsorglich wird bemerkt, dass der im österreichischen Einkommensteuerrecht begründete Finalsteuercharakter der österreichischen Kapitalertragsteuer keinerlei Fernwirkung auf die deutsche Einkommensteuerveranlagung des Einkünfteempfängers entfalten kann. 19. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

inländischer ZweitwohnsitzAnsässigkeitAnleiheAnrechnungAnrechnungsverpflichtungQuellensteuerAbzugssteuerAbzugsbesteuerungSteuerabzugQuellenbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 826/2/1-IV/4/94
Stammnummer
17582
Gültig
19.09.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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