Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2207
KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskunftT 6/1-IV/4/02vom 07.01.2003
Wortlaut laut Findok
Deutsche Zweitwohnsitzer sind ab 1.
Jänner 2003 berechtigt, gemäß Art. 11 DBA-Deutschland Entlastung
von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen
aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen
bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung
(EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung
der Rechtslage eintritt.
Liegt der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß
ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte
Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die
abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der Bank vorgenommen werden,
wenn dieser Bank auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei
Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die
Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage
stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft eines bloßen
"Strohmannes" erkennbar).
07.
Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 6/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 36141
- Gültig
- 07.01.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF