…Ausmaß nicht entgegen. Im vorliegenden Fall geht es um die vertraglich nachweisbare Entstehung einer ungewissen Verpflichtung für die zu erwartende künftige Inanspruchnahme durch die US-Konzerngesellschaft. Es liegt sonach kein Fall einer (steuerlich unzulässigen) bloßen Aufwandrückstellung vor. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Doppelbesteuerungsabkommens (Art. 9 DBA-Schweiz) eingewendet und ein Verständigungsverfahren beantragt wird, wird durch den Lauf eines derartigen internationalen Verfahrens der Abschluss des auf der Grundlage des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechtes zu führenden Betriebsprüfungsverfahrens im Allgemeinen nicht behindert. Anders wird die Sachlage zu sehen sein, wenn die…
…wenn diese "Unterstützung" durch die gemeinnützige Trägerorganisation der Sportler selbst erfolgt (zB durch den betreffenden Sportverein). Werden daher die Kosten der Teilnahme an einem Sportturnier in Deutschland im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem österreichischen gemeinnützigen Sportverein getragen (auch unter Inanspruchnahme der ihm aus der…
…zu werden. Die Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs kann daher die Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung (bzw. eine nachträgliche Richtigstellung einer unvollständigen Steuererklärung) durch den Steuerpflichtigen selbst nicht ersetzen. Ob nach Abgabe der vollständigen Steuererklärung eine Überprüfung aller oder einzelner Angaben im Amtshilfeweg erfolgen soll, ist seitens…
…ist (Bescheinigung auf dem Formular R-CS1). Denn die österreichische Finanzverwaltung muss dafür sorgen, dass ausländische Unternehmer, die mit inländischen in Wettbewerb treten, sich nicht durch Inanspruchnahme von nichtzustehenden Abkommensbegünstigungen Wettbewerbsvorteile verschaffen. 15. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in Österreich und ist in Österreich ansässig. Eine Beseitigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Inanspruchnahme der Begünstigungen der "Zweitwohnsitzverordnung" ist nicht möglich, weil im vorliegenden Fall die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur durch die Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes begründet wird, sondern auf das Vorliegen des für Auslandsbeamte…
…Damit stellt sich die Frage, ob eine Sofortbesteuerung durch Inanspruchnahme des Besteuerungsaufschubes vermieden werden kann. Bei wörtlicher Auslegung der zitierten Gesetzesbestimmung könnte wohl die Auffassung vertreten werden, dass ein Aufschub der Besteuerung dieses Wertzuwachses nur bei "Wegzug" des Steuerpflichtigen in einen anderen EU-Mitgliedstaat erwirkt…
…sind und Betriebsräumlichkeiten vorliegen, im Sitzstaat aber nicht betrieblich tätig ist. Diese Sachverhaltskonstellation vermag nämlich für sich allein noch keine ausreichende Gewähr für die Unbedenklichkeit der Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen durch die US-Holding zu bieten (vgl. BMF-Erlass vom 10.03.2006, BMF-010221/0101…
…dass die österreichischen GmbH-Gewinnausschüttungen dieser Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind; vielmehr sind sie im "Durchgriff" durch diese Gesellschaft den dahinterstehenden Investoren zuzurechnen. Ob es sich bei der deutschen Holdinggesellschaft um eine solche funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, die einen "Durchgriff" auf die dahinterstehenden Gesellschafter erfordert oder ob sie…
…S und wurde dieser Vorgang gemäß § 31 EStG 1988 der inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung unterzogen, dann wird den USA durch das DBA-USA (1956) das Recht nicht abgesprochen, diesen Veräußerungsvorgang ebenfalls zu besteuern, da diesem Abkommen eine dem Artikel 13 des OECD-MA (Veräußerungsgewinne) nachgebildete Bestimmung fremd…
…daher beispielsweise ein in den USA ansässiger Lizenzgeber eine Filmlizenz nach Österreich und verwendet er als Trägermaterial kein kinematographisches Material (sondern bedient er sich einer Übertragung via Satelit), dann tritt auf der Grundlage der in früheren EAS vertretenen Auffassungen erstmals durch das neue Abkommen die…
…dann erscheint die Inanspruchnahme der Quellensteuerfreiheit gemäß Artikel 13 DBA-Niederlande unbedenklich, wenn eine niederländische Ansässigkeitsbescheinigung dieser Schwester-Kapitalgesellschaft vorliegt. Denn würde man in der Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich die einer treuhändig agierenden Basisgesellschaft erblicken, dann müsste der aus den Drittstaaten stammende Lizenzgebührenfluss unmittelbar…
…durch die für das österreichische Unternehmen damit verbundene Förderung seines internationalen Engagements mehr als aufgewogen wird. Ob solche Erfordernisse im vorliegenden Fall vorliegen, ist derzeit nicht erkennbar. Gegebenenfalls müßte dies bei Einbringung eines Antrages nach § 48 BAO entsprechend dokumentiert werden. 02. Jänner 1998 Für den…
Mit der bargeldlosen Treibstoffversorgung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch ein deutsches Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer…
…dass durch das unterzeichnungsreife neue österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung mit den…
…das bei konzerninternen Finanzierungen anzutreffen ist. Durch Steuerung der Konzernstrategie kann innerhalb eines Konzerns auf die Rückzahlungskraft und die Bonität der konzernintern finanzierten Gliedunternehmen Einfluss genommen werden und es kann dieser Bonität entsprechend der Kredit vergeben werden, was bei einer fremden Kommerzbank in vergleichbarer Form…
…Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen (ausgenommen das Erfordernis des Vertragsabschlusses mit einem ausländischen Abnehmer) erfüllen, können sie gemäß Abschnitt 16 lit. b des UNIDO-Amtssitzabkommens bzw. 22 lit. b des IAEO-Amtssitzabkommens die Umsatzsteuerfreiheit bis auf weiteres in Anspruch nehmen. 15. Oktober 1992 Für den…
…Großbritannien einer Inanspruchnahme als Haftender für Steuerschulden der Mitwirkenden an der inländischen Unterhaltungsdarbietung nicht entgegen. Zu beachten sind aber diesfalls die österreichischen DBAs mit den Ansässigkeitsstaaten der Empfänger der vom britischen Unternehmen gezahlten Vergütungen. Fließen diese Vergütungen unmittelbar den teilnehmenden Sportlern zu, wird durch die…
Bereits unter EAS 996 wurde zum Ausdruck gebracht, dass durch das EUGH-Urteil vom 17. Oktober 1996, Rs. C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann…
…Deutschland vorgenommen hat, unter Inanspruchnahme der Vorschriften des deutschen Umwandlungssteuergesetzes auf eine andere deutsche Konzerngesellschaft überträgt, dann lässt eine solche Situation jedenfalls nicht vermuten, dass eine missbräuchliche Ausnutzung der Vorteile der EG-Mutter-Tochterrichtlinie angestrebt wird. 10. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…