Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1022
Auslandslizenzgebührendurchleitung durch Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftI 16/2-IV/4/97vom 28.02.1997
Wortlaut laut Findok
Wird von einer niederländischen
Muttergesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, der
die Aufgabe obliegt, an sie von einer niederländischen
Schwestergesellschaft übertragene Senderechte im Sublizenzweg an diverse
Landesgesellschaften in Drittstaaten zu vergeben und von diesen die
entsprechenden Lizenzgebühren zu vereinnahmen und sodann an ihre eigene
Lizenzgeberin, die erwähnte (operativ mit 4 bis 5 Dienstnehmern
tätige) niederländische Schwester-Kapitalgesellschaft zu zahlen, dann
erscheint die Inanspruchnahme der Quellensteuerfreiheit gemäß Artikel
13 DBA-Niederlande unbedenklich, wenn eine niederländische
Ansässigkeitsbescheinigung dieser Schwester-Kapitalgesellschaft vorliegt.
Denn würde man in der Funktion der österreichischen Gesellschaft
lediglich die einer treuhändig agierenden Basisgesellschaft erblicken, dann
müsste der aus den Drittstaaten stammende Lizenzgebührenfluss
unmittelbar der genannten niederländischen Schwestergesellschaft
zugerechnet werden, eine Sachverhaltsbeurteilung, die in der hier
ausschließlich interessierenden Frage des österreichischen
Quellenbesteuerungsrechtes für den Lizenzgebührenfluss zu keinem
anderslautenden Ergebnis führen würde.
28. Februar
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
LizenzgebührSteuerfreiheitAnsässigkeitsnachweisQuellensteuerTreuhandfunktionsteuerliche ZurechnungQuellenbesteuerungAnsässigkeitsbestätigung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 16/2-IV/4/97
- Stammnummer
- 14673
- Gültig
- 28.02.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF