RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1022

Auslandslizenzgebührendurchleitung durch Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftI 16/2-IV/4/97vom 28.02.1997

Wortlaut laut Findok

Wird von einer niederländischen Muttergesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, der die Aufgabe obliegt, an sie von einer niederländischen Schwestergesellschaft übertragene Senderechte im Sublizenzweg an diverse Landesgesellschaften in Drittstaaten zu vergeben und von diesen die entsprechenden Lizenzgebühren zu vereinnahmen und sodann an ihre eigene Lizenzgeberin, die erwähnte (operativ mit 4 bis 5 Dienstnehmern tätige) niederländische Schwester-Kapitalgesellschaft zu zahlen, dann erscheint die Inanspruchnahme der Quellensteuerfreiheit gemäß Artikel 13 DBA-Niederlande unbedenklich, wenn eine niederländische Ansässigkeitsbescheinigung dieser Schwester-Kapitalgesellschaft vorliegt. Denn würde man in der Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich die einer treuhändig agierenden Basisgesellschaft erblicken, dann müsste der aus den Drittstaaten stammende Lizenzgebührenfluss unmittelbar der genannten niederländischen Schwestergesellschaft zugerechnet werden, eine Sachverhaltsbeurteilung, die in der hier ausschließlich interessierenden Frage des österreichischen Quellenbesteuerungsrechtes für den Lizenzgebührenfluss zu keinem anderslautenden Ergebnis führen würde. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

LizenzgebührSteuerfreiheitAnsässigkeitsnachweisQuellensteuerTreuhandfunktionsteuerliche ZurechnungQuellenbesteuerungAnsässigkeitsbestätigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
I 16/2-IV/4/97
Stammnummer
14673
Gültig
28.02.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF