41.14 Steuerfreiheit der Kapitalerträge Rz 1398: Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Grundlage für die Steuerfreiheit sind § 6 Abs. 5 KStG 1988 für Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, § 41 Abs. 1 Z 1 und 2 InvFG 1993…
3.3.10a.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Rz 70i56: Die Entsendung erfolgt von einem Betrieb oder einer Betriebsstätte aus, die sich in der EU, dem EWR oder der Schweiz befindet. Rz 70j57: Die Entsendung erfolgt an einen Einsatzort, der mehr als 400 Kilometer Luftlinie…
23.6. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Hinsichtlich Buchnachweis siehe Rz 2581 bis Rz 25882585. Randzahlen 3041 bis 3050: derzeit frei. 23.7. Bemessungsgrundlage 23.7.1. Bemessungsgrundlage bei Besorgungsleistungen Rz 3051: Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, und dem Betrag…
Verlegt eine UN-Bedienstete, die in der Hauptsache beim Weltpostverein (WPF), einer Spezialorganisation der Vereinten Nationen, in Bern tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre WPF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für…
In EAS 2593 wurde in Bezug auf die Auslegung von Privilegienabkommen mit Internationalen Organisationen folgende Auffassung vertreten: "Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des…
Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der…
Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…
Verlegt eine pensionierte UNO-Bedienstete französischer Staatsbürgerschaft, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen…
Verlegt eine UNO-Bedienstete, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle…
…wäre. 5. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. Jänner 2025 änderte das Finanzamt den angefochtenen Bescheid zu Ungunsten des Beschwerdeführers ab und setzte die Einkommensteuer mit 7.426 Euro fest. Die beantragte Steuerfreiheit für Trinkgelder gewährte es nicht, weil die Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 16…
…Bf. beim Schifahren am 13.03.1999, der von der SUVA als Arbeitsunfall gewertet und zu monatlichen Pensionszahlungen in Höhe 1.774,75 CHF geführt hatte. Für diese Pensionszahlungen beantragte der Bf. die Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988. 3…
…Prämissen vorausgeschickt zeigt sich sohin für den vorliegenden Sachverhalt, dass es an der Bf. liegt - die ja eine Steuerfreiheit und somit eine Begünstigung nach der genannten Judikatur begehrt -, die anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale unter Ausschluss jeden Zweifels zu beweisen. Dieser Beweis ist ihr aber nicht gelungen: So…
…2011 verstorbenen Ehegatten in Höhe von CHF 28.223,40 bzw. 27.670 Euro, für die sie unter Verweis auf das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 23.5.2022, RV/1100192/2020 die Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 beantragte. 2…
…der Veranlagung so zu besteuern, als ob sie von einer Stelle ausgezahlt worden seien. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 14.02.2023 begehrte der Bf. die Anerkennung der teilweisen Steuerfreiheit für Einkünfte aus der begünstigten Auslandstätigkeit (Entsendung) gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bergmannstraße 7, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 13. April 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
…Die Steuerfreiheit steht nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder gemäß § 26 Z 4 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b steuerfrei ausgezahlt werden." Maßgeblich für die Beurteilung der Steuerfreiheit von Reiseaufwandsentschädigungen ist u.a…
…15/0003, hob der Verwaltungsgerichtshof das über die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 sowie die Einkommensteuervorauszahlungsbescheide 2017 sowie 2018 und Folgejahre absprechende, ua. die Steuerfreiheit der von der SUVA bezogenen Rente verneinende Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 30. September 2022, RV/1100086/2019, auf…
…September 2022, RV/1100123/2020, verneinte das Bundesfinanzgericht der in zahlreichen Erkenntnissen des Bundesfinanzgerichtes vertretenen Auffassung folgend die Steuerfreiheit der von der SUVA bezogenen Rente und wies die Beschwerden als unbegründet ab. 4. Der dagegen erhobenen Revision gab der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 19. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 26. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. September 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 24. August 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer…