Findok · EAS-Auskünfte
EAS 729
Strafrechts- und Vollstreckungsamtshilfe im Verhältnis zu den USA
geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/26-IV/4/95vom 09.10.1995
Wortlaut laut Findok
Die Sorge, dass durch das unterzeichnungsreife neue
österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort
Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen
Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine
Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet.
Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem
Gebiet der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung mit den USA abgeschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommens eine umfassende Amtshilfeklausel, die nach ihrem
ausdrücklichen Wortlaut auch für Zwecke der Strafverfolgung eingesetzt
werden kann. Diese Amtshilfebestimmung gilt gemäß Abs. 6 nicht nur im
Bereich der Erbschaftsbesteuerung sondern gilt für alle Steuern. Amtshilfe
für Belange der Strafrechtspflege ist daher nicht neu.
Neu ist allerdings die Möglichkeit einer
Vollstreckungsamtshilfe. Doch ist diese auf einen ganz speziellen Fall
eingeschränkt; nämlich jenen, bei dem auf Grund unberechtigter
Berufung auf das
Doppelbesteuerungsabkommen
in den USA eine Steuerentlastung in Anspruch genommen wurde: zB wenn
US-Investoren US-Einkünfte nur zum Schein über in Österreich
errichtete Gesellschaften fließen lassen und hierbei eine Entlastung von
der US-Quellenbesteuerung begehrt haben. Aber selbst in derartigen Fällen
werden Zwangseinbringungsmaßnahmen auf österreichischer Seite nur
dann gesetzt werden, wenn auch auf österreichischer Seite das Vorliegen
eines Missbrauches oder einer sonstigen illegalen Inanspruchnahme des Abkommens
festgestellt wird.
Von solchen außergewöhnlichen Sonderfällen
abgesehen, ist es nach dem neuen Abkommen aber keineswegs so, dass die
österreichische Finanzverwaltung bei Personen, die nach Österreich
zuziehen oder die sonst hier eine Geschäftstätigkeit entfalten,
US-Steuerschulden inkassiert.
9. Oktober
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
VollstreckungsamtshilfeErbschaftsbesteuerungMissbrauchMissbrauchsverdachtQuellensteuerentlastungSteuerumgehung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4982/26-IV/4/95
- Stammnummer
- 16901
- Gültig
- 09.10.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF