Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1568
Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskunftA 13/19-IV/4/99vom 29.11.1999
Wortlaut laut Findok
Bereits unter EAS 996 wurde zum Ausdruck
gebracht, dass durch das EUGH-Urteil vom 17. Oktober 1996, Rs. C-283/94,
Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als
Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von
Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass
aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der
Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu
gewähren ist.
Besteht daher für das über einen allfälligen
Rückerstattungsantrag entscheidungsberechtigte Finanzamt kein Anlass, daran
zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass
bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer
bei der österreichischen Tochtergesellschaft im Haftungsweg jederzeit
eingebracht werden kann, dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf
der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei
richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung
in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von
unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen
sein.
Wenn nun eine operativ tätige deutsche
Kapitalgesellschaft, die jahrelang gemäß dem DBA-Deutschland und
gemäß
§ 94a EStG steuerentlastet Gewinnausschüttungen von
ihrer österreichischen Tochtergesellschaft bezogen hat, unter
Inanspruchnahme der umgründungsrelevanten Vorschriften des
österreichischen und deutschen Steuerrechtes die österreichische
Tochtergesellschaft in eine KG umwandelt und hiebei ihre Beteiligung an der
österreichischen Tochtergesellschaft einer von der deutschen Gesellschaft
abgespalteten deutschen GmbH überträgt, dann sprechen diese
Gegebenheiten dafür, dass seitens des zuständigen
österreichischen Finanzamtes auf der Grundlage von § 5 der Verordnung
BGBl. Nr. 56/1995 im Auskunftsweg die Kapitalertragsteuerbefreiung für jene
fiktive Gewinnausschüttung bestätigt werden kann, die nach
österreichischem Umgründungssteuerrecht (§ 9 Abs. 6 UmgrStG) in
Bezug auf den Bilanzgewinn und die Gewinnrücklagen der umzuwandelnden
Tochtergesellschaft eintritt. Denn eine solche Situation lässt jedenfalls
nicht vermuten, dass eine missbräuchliche Ausnutzung der Vorteile der
EG-Mutter-Tochterrichtlinie angestrebt wird. Zur Erlangung ausreichender
Rechtssicherheit erscheint allerdings doch eine Mitbefassung des
zuständigen Finanzamtes auf der Grundlage der vorliegenden EAS-Auskunft
geboten.
29. November
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 5 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl. Nr. 56/1995
- § 9 Abs. 6 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 13/19-IV/4/99
- Stammnummer
- 2823
- Gültig
- 29.11.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF