Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1014
Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskunftL 45/6-IV/4/97vom 10.02.1997
Wortlaut laut Findok
Bereits unter EAS 997 wurde zum Ausdruck gebracht, dass
durch das EuGH-Urteil vom 17. Okt. 1996, Rs C-283/94, Denkavit, einerseits der
Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung
missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der
EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits
dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung
einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren
ist.
Besteht daher für das über einen allfälligen
Rückerstattungsantrag entscheidungsberechtigte Finanzamt kein Anlass, daran
zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass
bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer
bei der österreichischen Tochtergesellschaft im Haftungsweg jederzeit
eingebracht werden kann, dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf
der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei
richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung
in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von
unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen
sein.
Wenn nun ein deutscher Konzern die Beteiligung an einer
österreichischen Tochtergesellschaft, die jahrelang gemäß dem
DBA-Deutschland und gemäß
§ 94a EStG steuerentlastet
Gewinnausschüttungen nach Deutschland vorgenommen hat, unter
Inanspruchnahme der Vorschriften des deutschen Umwandlungssteuergesetzes auf
eine andere deutsche Konzerngesellschaft überträgt, dann lässt
eine solche Situation jedenfalls nicht vermuten, dass eine missbräuchliche
Ausnutzung der Vorteile der EG-Mutter-Tochterrichtlinie angestrebt
wird.
10. Februar
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Mutter-Tochter-Richtliniemissbräuchliche Inanspruchnahme von SteuervorteilenMissbrauchRückerstattung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 45/6-IV/4/97
- Stammnummer
- 14787
- Gültig
- 10.02.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF