…in Deutschland vermindert hat und die Auszahlung der Beträge daher auf österreichischer Seite nur mehr eine vermögensumschichtende Rückstellungsverwendung darstellt, nicht als gesetzlich zugelassene Rechtfertigung für die Unterlassung der Kommunalsteuerentrichtung angesehen werden. Andererseits ist wohl zutreffend, dass die der Kommunalbesteuerung unterliegenden Beträge in Österreich einkommensteuerfrei sind…
…von inländischen Repräsentanzen ausländischer Fluggesellschaften oder im Fall eines Forschungsinstitutes eines ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft), dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene Lohnsummensteuer für die in solchen Unternehmenseinrichtungen beschäftigten Dienstnehmer nicht zu entrichten war. Enthalten solche Abkommen OECD-konform eine automatische Anpassungsklausel (Art…
…z.B. im Fall von inländischen Repräsentanzen ausländischer Fluggesellschaften oder im Fall eines Forschungsinstitutes eines ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft), dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene Lohnsummensteuer für die in solchen Unternehmenseinrichtungen beschäftigten Dienstnehmer nicht zu entrichten war. Enthalten solche Abkommen, wie z…
…Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung (Pkt. 15.5.2 des Kommunalsteuerdurchführungserlasses AÖF Nr. 298/1994). 28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem…
…diese Anpassungsklausel nicht wirken, weil weder die Gewerbesteuer noch die Kammerumlage alter Prägung zum Zeitpunkt der Abkommensunterzeichnung bestanden haben. Das Schlussprotokoll beschränkt sich ausdrücklich nur auf die Kommunalsteuer, sodass auch ihm keine Wirkung auf die Kammerumlage zugeschrieben werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 20. August 2010
…eine österreichische Stadtgemeinde, dann kann zwecks Erwirkung einer Steuerfreistellung in Deutschland auf folgendes hingewiesen werden: Unter EAS 665 hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Auffassung vertreten: "Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese…
…dies auch insoweit der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, als Untermietzahlungen, also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf…
…Steuerentlastung zu ersuchen. Sollte eine Entlastung auf diese Weise ("im kurzen Weg") nicht erwirkt werden können, müsste zur Herbeiführung eines abkommenskonformen Rechtszustandes ein Verständigungsverfahren gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland eingeleitet werden. 02. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…angeschlossen hat, dann erscheint es rechtlich bedenklich, wenn die KEG ohne vorheriger Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung (auf der Grundlage von Art. 21 des DBA-Deutschland) zur Haftung für den eine Doppelbesteuerung verursachenden Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen würde. In (Grenz)fällen dieser Art wird…
Übernimmt eine österreichische Bank die Haftung für einen Kredit, den eine italienische Bank an eine italienische Kapitalgesellschaft vergibt, wobei die kreditnehmende italienische Gesellschaft neben den Zins- und Tilgungszahlungen an die italienische Bank auch Haftungsentgelte an die österreichische Bank zu leisten hat, dann stellen diese…
…1988 ist die Haftung für den Steuerabzug dem "Schuldner" der Künstlereinkünfte auferlegt. Der bloße Umstand, dass die Agentur namens des ausländischen Künstlers die Auftrittsgage vom Veranstalter (Schuldner der Einkünfte) einzieht und sodann an den Künstler weiterleitet, vermag solange keine abgabenrechtliche Haftungsverpflichtung für die Agentur zu…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
…zurück); kein gebundenes Gesellschaftskapital, das im Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie auch am negativen Unternehmensergebnis (unternehmerisches Risiko); die Gesellschaftsanteile sind nicht einfach übertragbar. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung zu dem begründeten Ergebnis…
Wird im Zuge eines im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfungsverfahrens die Haftung für einen in den Jahren 1989 bis 1993 unterlassenen Steuerabzug nach § 99 EStG für Lizenzgebühren geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine…
…und wurde der Verein wegen Nichtvorlage von Ansässigkeitsbescheinigungen zur Haftung für den Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen, dann wird in dem anhängigen Berufungsverfahren wohl zu berücksichtigen sein, dass die Beibringung einer Ansässigkeitsbescheinigung keine materiellrechtliche Voraussetzung für eine abkommensgemäße Entlastung der ausländischen Künstler von der inländischen…
…nach den österreichischen Rechtsvorschriften zur Haftung für die Steuer der Künstler herangezogen wird; das Abkommen schützt das niederländische Unternehmen davor, mit den von ihm erzielten Gewinnen einer österreichischen Besteuerung unterzogen zu werden; nicht aber davor, dass es hinsichtlich seiner Haftungsverpflichtungen für die Steuerschulden seiner Vertragspartner…
…Lizenzgebührenzahler auf der Grundlage des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechtes zur Haftung für die vorenthaltene österreichische Abzugssteuer heranzieht. Denn eine Unterlassung des Steuerabzuges unter Berufung auf entgegenstehende Vorschriften des DBA-Großbritannien wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn für ausreichende Nachweise über das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen gesorgt worden…
…GmbH an den niederländischen Produzenten leistet, gemäß Art. 7 DBA-Niederlande in Österreich nicht besteuert werden; demzufolge kann die W-GmbH auch nicht zur Haftung für eine Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG hinsichtlich dieser Vergütungen herangezogen werden; dies allerdings vorausgesetzt, dass die Produktionshonorare tatsächlich steuerlich als…
…worden, dann trifft die österreichische Veranstalterin die Haftung für den Steuerabzug hinsichtlich des "Künstleranteils" (der in der Vergütung an die spanische Produktionsgesellschaft enthalten ist und offengelegt werden muss). Wird mit einem in Frankreich als gemeinnützig anerkannten Zirkusverein ein Vertrag über Zirkusaufführungen in Österreich getroffen, ist…