…Betriebstätte Gewinne erzielen sollte (EAS 1397). Sollte allerdings die schweizerische AG keine Welteinkünfte in solcher Höhe erzielen, dass diese die in Österreich erlittenen Verluste übersteigen, dann bliebe ihr bereits nach inländischem Recht (§ 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG) die inländische Verlustvortragsfähigkeit grundsätzlich erhalten…
…daher in dem beschriebenen Beispielsfall die österreichische Körperschaftsteuer des Jahres 2005 in Höhe von 562.500 (600.000 abzüglich 37.500) die im Zeitraum 2000 bis 2004 zugeflossenen belgischen Zinsen, weil diese Zinsen - infolge der Unterdrückung des Verlustvortrages - das Einkommen des Jahres 2005 erhöht haben…
…dass aus der Sicht des VwGH 15.4.1997, 93/14/0135 die steuerrechtlichen Vorschriften im Zweifelsfall so auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, wird in dem geschilderten Fall davon auszugehen sein, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten…
…der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste ungeachtet der Höhe der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich; dies allerdings nur…
…nur im Verlustentstehungsjahr (zB 1991) Wirkung zeitigen, sondern muss auch für das Verlustvortragsjahr (zB 2003) gelten. Und zwar gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen. Auch Artikel 24 DBA-Deutschland, der die Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten…
…bringenden Beteiligung die aufgelaufenen Verluste nach Maßgabe des § 18 EStG 1988 im Verlustvortragsweg mit einem erzielten Veräußerungsgewinn verrechnet werden. Kann daher belegt werden, dass nach italienischem Recht Verluste, die ein Kommanditist einer KG erleidet, nur bis zur Höhe der Kommanditeinlage steuerlich verwertet werden und kann…
…des Einzelfalles getroffen werden und müsste dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. Allgemein kann nur soviel gesagt werden, dass eine deutsche Steuerersparnis, die nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche Steuerersparnis deutlich höher…
…die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten, dass die deutschen Verluste nur in jener Höhe steuermindernd in Österreich geltend gemacht werden, als sich dies nach den Vorschriften des österreichischen Rechts…
…hiefür aber zu wenig) und liegen die innerstaatlichen Voraussetzungen für einen Verlustausgleich bzw. Verlustvortrag vor (liegt insbesondere jene Buchhaltung in ordnungsmäßiger Form vor, aus der sich die Höhe des erlittenen Verlustes ergibt), dann steht das Recht auf Verlustvortrag nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts zu. 26…
…in dieser Höhe als vortragsfähig anerkannt werden, wenn er der österreichischen Rechtslage entspricht oder ihr entsprechend adaptiert worden ist. Soferne im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht den österreichischen Abgabenbehörden innerhalb angemessener Frist Einblick in die maßgebenden buchhalterischen Grundlagen auf Kosten des Unternehmens verschafft…
…Einkünfte des Jahres 2007 vorgetragen werden sollen, wohingegen nach italienischem Recht die in den jeweiligen Jahren als realisiert geltenden Teilgewinne der Besteuerung unterzogen werden, dann liegt - trotz Anwendung des Anrechnungsverfahrens im DBA-Italien - in der Regel kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vor, der einem Verlustvortrag in…
…Jahr 2001 in Italien unbesteuert geblieben, so hindert das nicht den österreichischen Verlustvortrag im Jahr 2002 geltend zu machen, vorausgesetzt, dass der KG-Gewinnanteil des Jahres 2002 ungekürzt um den österreichischen Verlustvortrag in die italienische Besteuerungsgrundlage einbezogen worden ist. Rechtsgrundlage für dieses Beurteilungsergebnis ist Artikel…
…unter gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Der Umstand, dass nach französischem Recht bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaften das Territorialitätsprinzip angewendet wird, und dass daher - auch bei ausreichend hohem Einkommen der französischen Kapitalgesellschaft - Gewinne und Verluste…
Unter EAS 869 wurde ausgeführt, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich ist. § 9 KStG wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt und damit…
… infolge hoher Verlustvorträge zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17 Abs. 4 DBA-Frankreich vorgesehenen "Avoir Fiscal" dar. Allerdings wird bezweifelt, dass die im ersten Unterabsatz des zitierten Absatzes 4 vorgesehene…
…erhobene Quellensteuer in diesen Jahren in Österreich nicht zur Anrechnung bringen kann, weil auf Grund des Verlustausgleiches keine österreichische Einkommensteuer von den schweizerischen Bezügen erhoben wird, auf die eine Steueranrechnung vorgenommen werden könnte. Da die schweizerischen Einkünfte aber den Verlustvortrag kürzen, könnte in jenen Jahren…
…Die Höhe der bei der österreichischen Besteuerung anzusetzenden Gewinn- bzw. Verlustanteile muss nach österreichischem Recht ermittelt werden. Verlustanteile, die zB nach österreichischem Recht als Ergebnis einer "Liebhaberei" einzustufen sind, können daher keine steuerliche Wirkung in Österreich entfalten. Zinsen aus der Beteiligungsfinanzierung sind nach Maßgabe des…
…100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe des § 10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über…
…Bestimmung des Artikels 24 Abs. 2 lit. c (ii) DBA-China 20% (sonach im vorliegenden Fall 400.000 Euro) nach den allgemeinen Anrechnungsgrundsätzen auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf diese Lizenzgebühren entfällt. Sind die Lizenzgebühren infolge von laufenden Verlusten und infolge eines Verlustvortrages nur…
Wird eine deutsche verlustbringende GMBH (Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II…