Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1264
Inlands-Betriebstättenverluste deutscher Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftF 84/1-IV/4/98vom 25.05.1998
Wortlaut laut Findok
Wird eine deutsche verlustbringende GMBH
(Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen
Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat,
mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG
(Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten:
Art. II UmgrStG erfasst Umwandlungen iSd UmwG, dh.
errichtende und verschmelzende Umwandlungen. Verschmelzende Umwandlungen sind
solche auf den Hauptgesellschafter. Hauptgesellschafter können
natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen sein.
Da das Gesetz nicht zwischen der Rechtsform oder der Nationalität des
Gesellschafters unterscheidet, fällt auch die Umwandlung einer
Kapitalgesellschaft auf ihren ausländischen Hauptgesellschafter unter Art.
II leg. cit. Ist der Hauptgesellschafter ein EU-Angehöriger, ist nicht
einmal die sonst erforderliche Führung eines Betriebes als
Anwendungsvoraussetzung notwendig. Fällt die grenzüberschreitende
Umwandlung unter Art. II UmgrStG, geht auch ein vortragsfähiger Verlust der
untergehenden Kapitalgesellschaft auf den Rechtsnachfolger über; dies ist
dann steuerwirksam, wenn ein inländischer Betrieb nach der Umwandlung zur
Betriebsstätte des ausländischen Hauptgesellschafters wird oder bei
EU-Körperschaften sonstiges Vermögen im Inland verbleibt, dessen
Erträgnisse steuerlich erfasst werden (praktisch auf Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung beschränkt).
Der weitergeltende Verlustabzug ist allerdings nur im
Rahmen des § 102 EStG gegeben, sodass der Inlandsverlust nach § 2a
Abs. 3 deutsches Einkommensteuergesetz einer Verwertung in Deutschland
zugänglich ist. Nach einer mit Deutschland anlässlich der
jüngsten Doppelbesteuerungsverhandlungen geplanten Regelung, werden erst
die ab 1998 in österreichischen Betriebstätten anfallenden Verluste im
Vorgriff auf das künftige OECD-Diskriminierungsverbot für einen
Verlustvortrag in Österreich geeignet sein.
25. Mai
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
- § 102 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
BetriebstättenverlusteVerlustverwertungerrichtende Umwandlungenverschmelzende UmwandlungenDiskriminierungsverbot
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 84/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 29943
- Gültig
- 25.05.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF