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22 Treffer1333 msnur geltende Fassungen
EAS 2189Anrechnung italienischer Steuern von Mieteinkünften auf die österreichische Steuer vom Veräußerungsgewinn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/1-IV/4/0216.12.2002

…die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung jener italienischen Einkünfte zulässig ist, die gemäß dem DBA in Italien besteuert werden dürfen. Ob Italien das abkommensgemäß ihm…

EAS 2968Per-item-limitation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1442-IV/4/200826.05.2008

…A eine österreichische Körperschaftsteuer in Höhe von 1.975.000 entfällt, kann die von der Betriebstätte A erhobene IRAP in Österreich angerechnet werden; der nicht ausgenützte Höchstbetrag kann allerdings nicht für die von Betriebstätte B erhobene IRAP verwendet werden. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008

EAS 257Kosten einer Auslandskreditabteilung und Wertberichtigungsaufwand bei Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/38/2-IV/4/9309.04.1993

  Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…

EAS 3243Kombinierte Anwendung des Anrechnungs- und Befreiungssystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1352-IV/4/201128.09.2011

…x 49.740 : 100). Da im vorliegenden Fall unter DBA-Berücksichtigung ausschließlich anrechnungsbegünstigte Italieneinkünfte in Österreich besteuert werden dürfen, stellt dieser Steuerbetrag gleichzeitig den anrechenbaren Höchstbetrag für die italienische Abzugssteuer dar, sodass sich die österreichische Einkommensteuer auf Null reduziert. Die in EStR 2000 Rz 7583…

EAS 2518Italienische Abzugsbesteuerung bei einer österreichischen Künstleragentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/40-IV/4/0417.08.2004

…und ist damit "verloren". Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien bietet keine Rechtsgrundlage dafür, dass im Höchstbetrag eines Steuerpflichtigen (hier: Agentur-GmbH) nicht Deckung findende Auslandssteuern von anderen Steuerpflichtigen (hier: der engagierte Künstler) verwertet werden. Lässt Italien es aber nicht zu, dass die österreichische Agentur eine Herabsetzung…

EAS 1163Berechnung des Matching-Credit-Anrechnungshöchstbetrages bei Terminverlustgeschäften mit Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/1-IV/4/9731.10.1997

…dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von S 340.000,00 (34% von S 1 Mio.). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den Höchstbetrag für die Anrechnung brasilianischer Steuern dar. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien erhoben…

EAS 2959Nachkauf von Versicherungszeiten in der italienischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1129-IV/4/200830.04.2008

… 18 Abs. 2 EStG 1988 sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig, und zwar ohne Höchstbetragsbeschränkung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass unter "gesetzlich" nur eine österreichische gesetzliche Norm zu verstehen ist. In EAS 1786 wurde aber angesichts des…

EAS 1786Nachkauf von Versicherungszeiten in der britischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 216/1-IV/4/0112.01.2001

…Z. 2 EStG iV mit § 18 Abs. 2 EStG sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig; und zwar ohne Höchstbetragsbeschränkung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass unter "gesetzlich" nur eine österreichische gesetzliche Norm zu verstehen ist. Angesichts des Umstandes…

EAS 540Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages bei Inlandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3510/1/1-IV/4/9414.12.1994

…S 52.000,00 wohingegen sie in Italien einen Gewinn von S 40.000,00 erbringt, so ist bei Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" in Österreich nach den inländischen Grundsätzen des Verlustausgleiches vorzugehen: dies bedeutet, dass zunächst der "horizontale Verlustausgleich" innerhalb der Einkunftsart "selbständige Arbeit" vorzunehmen…

EAS 1502Zinsen aus Mexiko
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 75/1-IV/4/9926.07.1999

…zugelassen werden, die auf die mexikanischen Einkünfte entfällt. Zu beachten ist allerdings, daß bei Ermittlung des anrechenbaren Höchstbetrages (also bei Ermittlung jener österreichischen Steuer, die auf die mexikanischen "Einkünfte" entfällt) nach den in Doppelbesteuerungsabkommen üblichen Grundsätzen vorgegangen werden muß. Siehe auch AÖF Nr. 49/1991…

EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

…zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die Bundesanstalt für Arbeit dem Arbeitgeber - unter bestimmten weiteren im Altersteilzeitgesetz genannten Voraussetzungen - die Aufstockungsbeträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Dies Aufstockungsbeträge sind in § 3 Nr…

EAS 1945Italienischer Immobilienbesitz einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/3-IV/4/0105.11.2001

…nach österreichischem Recht (unter Abzug der gennanten Aufwendungen) ermittelten Italien-Einkünfte in die inländische Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Allerdings werden bei der Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung der italienischen Steuern nicht die in Italien besteuerten Mieteinnahmen, sondern die nach österreichischem Recht ermittelten Netto-Mieteinkünfte anzusetzen sein. 05…

EAS 3387Leasinggeschäfte nach dem DBA Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0738-VI/8/201620.07.2017

…österreichische Körperschaftsteuer könnte daher nur dann im vollen Umfang erfolgen, wenn die tschechische Steuer den als Bruttosteuerabzug gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA Tschechien in Frage kommenden Höchstbetrag nicht übersteigt. Gemäß Art. 22 Abs. 1 lit. b DBA Tschechien rechnet Österreich bei einer in Österreich…

EAS 2962Auslandssteueranrechnung in Verlustfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1131-IV/4/200830.04.2008

…Inlandsverlusten aus selbständiger Arbeit zunächst einen vertikalen Verlustausgleich mit seinen inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vornehmen kann, um solcherart einen - die italienischen Einkünfte und damit den Höchstbetrag kürzenden - horizontalen Verlustausgleich zu vermeiden. Im vorliegenden Fall geht es allerdings um eine andere Frage, nämlich um jene…

EAS 1405Steuerumgehung mit Brasilien-Krediten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0402/1-IV/4/9802.02.1999

…4 letzter Satz DBA-Brasilien); oder anders ausgedrückt, dieser Betrag bildet den Höchstbetrag für die Anrechnung brasilianischer Steuern. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien erhoben, und wird in der Steuererklärung unter Berufung auf Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien die Anrechnung einer mit 25% von S…

EAS 890Anrechnungshöchstbetrag bei Vollorganschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9603.06.1996

…Einkünfte entfällt, die im Vereinigten Königreich besteuert werden dürfen". Zinsen dürfen aber gemäß Art. 11 DBA in Großbritannien nicht besteuert werden, so dass sie dementsprechend bei der Höchstbetragsberechnung außer Betracht bleiben müssen. 3. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1523Treuhandveranlagungen in Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/2-IV/4/9913.09.1999

…23 Abs. 4 letzter Satz DBA-Brasilien); oder anders ausgedrückt, dieser Betrag bildet den Höchstbetrag für die Anrechnung brasilianischer Steuern. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien erhoben, und wird in der Steuererklärung unter Berufung auf Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien die Anrechnung einer mit 25…

EAS 1816Anwendung der "per country limitation" bei Bezug von Schachteldividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/0112.03.2001

…Denn durch den "per-country-limitation-Grundsatz" wird der Bestimmung über den anrechenbaren Höchstbetrag lediglich aus Verwaltungsvereinfachungsgründen die Wirkung zugeschrieben, dass bei den in Österreich besteuerten Einkünften, zwecks Vornahme der Höchstbetragsberechnung eine Zusammenfassung von (auch unterschiedlich im Ausland besteuerten) Einkünften zulässig ist. Österreich ist zwar…

EAS 3161Wertpapierüberführung in das inländische Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1770-IV/4/201019.07.2010

…in Österreich (vor Auslandssteueranrechnung) vorzuschreibende Körperschaftsteuer, ist allerdings der US-Betriebstätte zuzurechnen und kann solcherart - gegebenenfalls - durch die Erhöhung des Anrechnungshöchstbetrages eine Höchstbetragsüberschreitung bei der Anrechnung der US-Steuer verhindern. Ist der Wert der Wertpapiere demgegenüber (dauerhaft) auf 50 gesunken, dann bedarf es keines Überführungsvorganges…

EAS 791Niederländische Investmentzertifikate; Anrechnung der niederländischen Quellensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/1-IV/4/9622.01.1996

…Quellensteuer in Höhe von 15% ist in Österreich gemäß Artikel 24 Abs. 4 DBA-Niederlande anzurechnen. Bei Ermittlung des 1994 anrechenbaren Höchstbetrages ist bei den Kennzahlen 395 die Höhe der niederländischen Einkünfte einzutragen. Hiebei sind die im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen in Abzug zu…