…die Unterbrechung auf Grund des Sonderurlaubes drei Monate abgezogen. Der Erholungsurlaub wird nicht abgezogen. Der für die Aliquotierung des Höchstbetrages maßgebliche Tätigkeitszeitraum beträgt acht Monate. Als Werbungskosten sind höchstens 2.628 Euro berücksichtigen. Beispiel 2: Ein Musiker ist ganzjährig bei einem Orchester tätig. Vom 15…
…die nach dem 31. Dezember 2023 erfolgen und deren Berücksichtigung wegen Überschreitung des Höchstbetrages nicht möglich ist, können insoweit auf Antrag in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen zusammen mit Zuwendungen des jeweiligen Jahres als Sonderausgabe abgezogen werden (Zuwendungsvortrag). Im jeweiligen Jahr geleistete Zuwendungen sind stets vorrangig…
…betreffenden Kinder selbst keine derartigen Sonderausgaben geltend machen. Rz 583: Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung können - im Gegensatz zu den Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufes von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung - nur im Rahmen des Höchstbetrages abgesetzt werden…
…Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020) 7.12.3.1 Viertelung Rz 589: Steuerwirksam ist ab 1. Jänner 1996bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 höchstens ein Viertel der zu berücksichtigenden Beträge, also entweder ein Viertel der tatsächlich aufgewendeten Beträge oder bei Übersteigen des Höchstbetrages…
…Alleinverdienerabsetzbetrages. Mit Einkommensteuerbescheid 2010 vom 21. Februar 2011 wurde der Bw. veranlagt, der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt und Sonderausgaben im Ausmaß des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrages berücksichtigt. Mit Bescheid vom 30. Mai 2011 hob das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid vom 21. Februar 2011 gemäß § 299 BAO auf. Mit gleichem…
…98,30 (Tagesgeld € 27,75 und Nächtigungsgeld € 21,40) zu vermindern. | 1 Familienheimfahrt, 1046 km x 0,356 km-Geld | € 372,38 | - Haushaltsersparnis | € 98,30 | Werbungskosten für Familienheimfahrt | € 274,08 | Höchstbetrag, 2 Monatsbeträge (…
…1 Z 2 bis 4 EStG 1988 ein einheitlicher Höchstbetrag von jährlich 2.920,00 €. Ein solcher gemeinsamer jährlicher Höchstbetrag von 2.920,00 € besteht somit für Beiträge und Versicherungsprämien (ausgenommen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufes von Versicherungszeiten in der…
…3 Z 2 EStG 1988 festgesetzten einheitlichen Höchstbetrages von 2.920,00 Euro geltend gemacht werden kann und deshalb - wie im angefochtenen Bescheid vom 28.03.2014 zu Recht ausgeführt - als "Topf-Sonderausgabe" zu behandeln ist. Ebenfalls als eine solche "Topf-Sonderausgabe" ist zum anderen…
…Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung des § 18 EStG 1988 wurden die beantragten Sonderausgaben iHv Euro 10.622,75, resultierend aus verschiedenen Versicherungsprämien, in Höhe eines Viertels des einheitlichen Höchstbetrages von Euro 2.920,00, d.h. iHv Euro 730,00, bei Ermittlung des Einkommens automatisch berücksichtigt…
…iSd § 509 ABGB ob der gesamten Liegenschaft ein. Auf Anfrage des Finanzamtes teilt die rechtsfreundliche Vertretung der Geschenknehmerin schriftlich mit, dass zum Stichtag 24. August 2000 die Höchstbetragshypothek von S 7,500.000,00 noch zur Gänze unberichtigt aushaftet. Weiters wird bekannt gegeben, dass das…
…wenn er sie für seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner leistet. Dabei besteht ein einheitlicher Höchstbetrag von EUR 2.920 jährlich. Dieser Betrag erhöht sich nur dann um EUR 2.920, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und/oder wenn dem…
…des Bundesfinanzgerichtes auf Basis der Beerdigungskostenverordnung 2016 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (BGBl. II 172/2015) von einem einheitlichen Höchstbetrag im Jahr 2017 von € 10.000,00 für alle im Zusammenhang mit der Bestattung angefallenen Kosten aus. Der darin geregelte Gesamtrahmen ist gegenüber einer Aufteilung der Begräbniskosten…
…v. 494 € zu berücksichtigen. Gem. § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 beträgt der Höchstbetrag der freiwilligen Versicherungsprämien 2.920 € und erhöht sich um weitere 2.920 €, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Demzufolge konnte im Zuge der Einschleifregelung gem. § 18 Abs…
…Bf habe erstmals in der Beschwerde die Berücksichtigung privater Krankenversicherung beantragt. Diese sei in der Beschwerdevorentscheidung (BVE) berücksichtigt worden, habe aufgrund des gesetzlichen Höchstbetrages von 5.840,00 € und der Einschleifregelung des § 18 Abs. 3 EStG 1988 allerdings keine Auswirkung auf den Spruchbetrag gehabt…
…nicht aber auf den beabsichtigten Zweck abstellt. Abgesehen davon liegt auch keine Prämienleistung in der gesetzlichen Pensionsversicherung vor, welche von der Anwendung der Höchstbetragsbeschränkung ausgenommen ist. Gemäß § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 sind Beiträge und Versicherungsprämien zu einer Lebensversicherung bei der Ermittlung des…
…000,00 € im Gegensatz zu einer als Einzelunternehmer tätigen natürlichen Person, bei der der Höchstbetrag von 100.000,00 € jedem Steuerpflichtigen pro Kalenderjahr zustehe als verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Sachlichkeitsgebots" bekämpft wird, "weshalb eine VfGH-Beschwerde eingebracht werden wird." Es…
…von € 175,74 und Kosten für Familienheimfahrten im Betrag von € 2.421,00 (im Ausmaß des sich aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ergebenden Höchstbetrages) auf. In einer gesondert vorgelegten Erläuterung, datiert mit 22.4.2005, wies der Bw…
…ersehen, unter Anwendung der Einschleif-Regelung auf das Viertel des zulässigen Höchstbetrages von EUR 2.920,00 (=EUR 730,00) nur mit EUR 664,85 Berücksichtigung: Die Bf hatte nämlich im Streitjahr laut Lohnzettel Einkünfte im Gesamtbetrag von mehr als 36.400,00 bezogen. Die…
…Gemeinde X. – Fonds iHv 84 €, im Vorjahr wären 168 € anerkannt worden. Weiters sei der Höchstbetrag für die Topf-Sonderausgaben 5.840 € (2 x 2.920 €), da der Bf. Alleinverdiener sei. Das Finanzamt führte in der Folge weitere Ermittlungen durch, die ergaben…
…der Einkommensteuer vom Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben iSd § 18 EStG 1988 in Höhe eines Viertels des Höchstbetrages der sogenannten Topfsonderausgaben im Betrag von € 730,00 (= ein Viertel von € 2.920,00) sowie den Kirchenbeitrag iHv. € 105,00 in Abzug. Der Bf…