Findok · EAS-Auskünfte
EAS 540
Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages bei Inlandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskunftK 3510/1/1-IV/4/94vom 14.12.1994
Wortlaut laut Findok
Ist ein in Österreich ansässiger Künstler
sowohl als Dienstnehmer in Österreich als auch freiberuflich in
Österreich und Italien tätig und verursacht die freiberufliche
Tätigkeit in Österreich einen Verlust von S 52.000,00 wohingegen sie
in Italien einen Gewinn von S 40.000,00 erbringt, so ist bei Ermittlung des
"anrechenbaren Höchstbetrages" in Österreich nach den
inländischen Grundsätzen des Verlustausgleiches vorzugehen: dies
bedeutet, dass zunächst der "horizontale Verlustausgleich" innerhalb der
Einkunftsart "selbständige Arbeit" vorzunehmen ist und dass erst ein danach
noch verbleibender Verlustrest die Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit kürzt. Im vorliegenden Fall führt die steuerliche Erfassung der
italienischen Einkünfte infolge der Primärverrechnung mit den
inländischen freiberuflichen Einkünften zu keiner
österreichischen Steuerleistung, so dass keine inländische Steuer zur
Verfügung steht, auf die eine italienische Steuer angerechnet werden
kann.
Der Fall könnte ein anderes Ergebnis zeitigen, wenn
auch die nichtselbständige künstlerische Tätigkeit teilweise in
Italien ausgeübt und dort - abkommenskonform - besteuert worden
wäre.
14. Dezember
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
freier BerufDienstverhältnisDienstvertragVerlusteVerlustausgleichAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungshöchstbetragAnrechnungsverfahrenAnrechnungsverpflichtungAnrechnungssystem
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 3510/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17421
- Gültig
- 14.12.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF