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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1786

Nachkauf von Versicherungszeiten in der britischen Sozialversicherung

geltende FassungEAS-AuskunftN 216/1-IV/4/01vom 12.01.2001

Wortlaut laut Findok

    Gemäß § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG iV mit § 18 Abs. 2 EStG sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig; und zwar ohne Höchstbetragsbeschränkung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass unter "gesetzlich" nur eine österreichische gesetzliche Norm zu verstehen ist. Angesichts des Umstandes, dass aber Österreich gemäß Artikel 18 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens das volle Besteuerungsrecht an den britischen Sozialversicherungspensionen zukommt, sind nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten der britischen gesetzlichen Sozialversicherung ebenfalls zur Gänze als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 iV mit § 18 Abs. 2 EStG im vollen Umfang abzugsfähig. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SonderausgabenhöchstbetragSonderausgabenhöchstbeträgegesetzliche Pensionsversicherung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
N 216/1-IV/4/01
Stammnummer
24639
Gültig
12.01.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF