Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1786
Nachkauf von Versicherungszeiten in der britischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskunftN 216/1-IV/4/01vom 12.01.2001
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 18 Abs. 1 Z. 2 EStG iV mit §
18 Abs. 2 EStG sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten
in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig;
und zwar ohne Höchstbetragsbeschränkung. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass unter "gesetzlich" nur eine österreichische gesetzliche
Norm zu verstehen ist. Angesichts des Umstandes, dass aber Österreich
gemäß Artikel 18 des österreichisch-britischen
Doppelbesteuerungsabkommens das volle Besteuerungsrecht an den britischen
Sozialversicherungspensionen zukommt, sind nach Ansicht des Bundesministeriums
für Finanzen Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten
der britischen gesetzlichen Sozialversicherung ebenfalls zur Gänze als
Sonderausgaben gemäß
§ 18 Abs. 1 iV mit § 18 Abs. 2 EStG im
vollen Umfang abzugsfähig.
12.
Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 18 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 18 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- N 216/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 24639
- Gültig
- 12.01.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF