Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1815
Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/01vom 06.03.2001
Wortlaut laut Findok
In Deutschland wird durch das
Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt
geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit
vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein
gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert.
Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur
Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf
mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die
Bundesanstalt für Arbeit dem Arbeitgeber - unter bestimmten weiteren im
Altersteilzeitgesetz genannten Voraussetzungen - die Aufstockungsbeträge
bis zu bestimmten Höchstbeträgen.
Dies Aufstockungsbeträge sind in § 3 Nr. 28 dEStG
unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt. Ohne diese Befreiungsvorschrift
des deutschen innerstaatlichen Steuerrechts würden die in
Einzelverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen
festgelegten Aufstockungsbeträge als zusätzliche Vergütungen aus
dem Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit gehören.
Da es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen um
Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Bezüge aus der deutschen
gesetzlichen Sozialversicherung) handelt, wird Deutschland für diese
Zahlungen nach Art. 10 Abs. 2 DBA-1954 bzw. Art. 18 Abs. 2 DBA-2000 das
Besteuerungsrecht zugeteilt. Diese Beträge sind daher auf
österreichischer Seite ungeachtet des Umstandes der innerstaatlichen
Steuerfreistellung in Deutschland nach Abkommensrecht ebenfalls unter
Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen.
06.
März 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 18 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
ATZ-Aufstockungsbetrag (deutscher)Altersteilzeitgesetz (deutsches)Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit (deutsches)Progressionsvorbehalt
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/18-IV/4/01
- Stammnummer
- 2085
- Gültig
- 06.03.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF