RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 257

Kosten einer Auslandskreditabteilung und Wertberichtigungsaufwand bei Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages

geltende FassungEAS-AuskunftT 82/38/2-IV/4/93vom 09.04.1993

Wortlaut laut Findok

  Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Kein erkennbarer Zusammenhang wird in der Regel bei Aufwendungen vorliegen, die auch dann anfallen, wenn das zur Steueranrechnung Anlass gebende Auslandsgeschäft nicht getätigt worden wäre. Wird daher für das Auslandskreditgeschäft eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, so belasten deren Unkosten erkennbar die aus dem Auslandsgeschäft erzielten Zinsenerträgnisse. Besteht hingegen keine eigene Auslandskreditabteilung und liegen lediglich Einzelfälle einer zur Steueranrechnung Anlass gebenden Kreditvergabe in das Ausland vor, werden im Allgemeinen die Personal- und Sachaufwandskosten der Unternehmensverwaltung keinen nennenswerten Zusammenhang mit solchen Auslandstransaktionen erkennen lassen. Bei ausländischen Zinsenerträgnissen, die unter die dem Artikel 11 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten DBA-Bestimmungen fallen, werden im übrigen nur jene Aufwendungen des Kreditgebers die durch Anrechnung begünstigten Auslandseinkünfte kürzen, die dieser maßgebenden Steuerzuteilungsregel des DBA zuzuordnen sind. Dies gilt nicht für Wertminderungen der Einkunftsquelle. Denn weder ein Wertzuwachs noch auch ein Wertverlust einer Kapitalanlage ist von Artikel 11 des OECD Musterabkommens erfasst. Durch Wertberichtigungen eines Auslandskredites verursachte Betriebsausgaben kürzen daher nicht die durch Anrechnung begünstigten ausländischen Zinsen. 9. April 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnrechnungshöchstbetragAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungssystemZinsen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 82/38/2-IV/4/93
Stammnummer
18123
Gültig
09.04.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF