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28 Treffer1272 msnur geltende Fassungen
EAS 1618Grenzgängereigenschaft bei Lebensmittelpunkt in der polizeilich als Zweitwohnsitz gemeldeten grenznahen Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/9-IV/4/0013.03.2000

Das Abgabenrecht ist von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt, derzufolge für die Besteuerung die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Realität und nicht formalrechtliche Gegebenheiten maßgebend sein sollen. Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der…

EAS 1172Grenzgängerentsendung nach Deutschland und § 3 Abs.1 Z. 10 EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 289/1-IV/4/9701.12.1997

…Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann aber nur solchen Bauarbeitern zukommen, die tatsächlich ihren Familienwohnsitz im grenznahen Raum haben. Da sich aus dem Zusammenwirken von innerstaatlicher Steuerbefreiung und Abkommensrecht in den vorliegenden Entsendungsfällen eine Doppelnichtbesteuerung ergibt…

EAS 2190Deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 819/1-IV/4/0216.12.2002

Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…

EAS 2612Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/200527.05.2005

Das DBA-Italien enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839…

EAS 184Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1185/7/1-IV/4/9227.10.1992

  Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…

EAS 324Teilzeitbeschäftigte schweizerische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2917/2-IV/4/9327.10.1993

…dürfen gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich nur einer Lohnsteuer von höchstens 1% (des Bruttobetrages) unterworfen werden. Ist der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen, so geht die Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA nach Auffassung des…

EAS 839Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz bei 70 km grenzfernem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/5-IV/4/9612.03.1996

…erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer Sicht werden alle Arbeitsorte noch als in Grenznähe gelegen anzusehen…

EAS 936Grenzgängereigenschaft im Verhältnis zu Liechtenstein und zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 108/1-IV/4/9603.09.1996

…des DBA-Schweiz noch in jenem des DBA-Liechtenstein Wirkung. Unter EAS 839 wurde die Ansicht vertreten, dass alle Arbeitsorte noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sind, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der…

EAS 228Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1191/4/1-IV/4/9329.01.1993

  Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung…

EAS 552Schweizerische Grenzgänger mit Hauptwohnsitz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1808/2/1-IV/4/9419.12.1994

Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…

EAS 2868Grenzgängergeschäftsführer bei deutscher GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0744-IV/4/200717.07.2007

Nach dem Altabkommen mit Deutschland galt die Grenzgängerregelung des Artikels 9 Abs. 3 DBA, derzufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich…

EAS 190Keine EWR-Auswirkung auf Grenzgänger in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2349/1/1-IV/4/9205.11.1992

…Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass in Österreich in Grenznähe (30 km) wohnhafte Personen, die in Deutschland in Grenznähe (30 km) ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren, als Grenzgänger einzustufen und in Österreich steuerpflichtig sind. Im…

EAS 345Teilzeitbeschäftigte Schweizer Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2917/2/1-IV/4/9303.12.1993

…dass der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Der einschränkende…

EAS 1553Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9917.11.1999

Die Grenzgängerregelung des Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland, derzufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, gilt auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß…

EAS 1944In Traunstein lebender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 439/1-IV/4/0105.11.2001

  Ist der Geschäftsführer einer Salzburger GmbH in Deutschland (Traunstein) ansässig und pendelt er täglich zu seinem grenznahen Arbeitsplatz nach Österreich, dann liegt für ihn keine Grenzgängereigenschaft vor, wenn sein Wohnsitz außerhalb der in Ziffer 24 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland…

EAS 1588Österreicher mit deutschem Zweitwohnsitz und Grenzgängertätigkeit in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 526/1-IV/4/0017.01.2000

…darin eingefangen sind. Denn tatbeständliche Voraussetzung für die Grenzgängereigenschaft ist : a) österreichische Ansässigkeit in Grenznähe, b) schweizerischer Arbeitsort in Grenznähe, c) man muß sich üblicherweise arbeitstäglich dorthin (an den Arbeitsort) begeben. Es gehört nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht zu den Voraussetzungen, daß die Fahrt…

EAS 3361Drittstaatsentsendung eines in Liechtenstein ansässigen Grenzgänger-Geschäftsführers einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0139-VI/8/201505.06.2015

…Österreich erfolgt. Die im Vertragsverhältnis zwischen Österreich und Deutschland anwendbare Regelung, wonach bei jahresdurchgängiger Beschäftigung bei einem grenznahen Unternehmen jemand entweder während des ganzen Jahres oder überhaupt nicht als Grenzgänger eingestuft wird, je nachdem ob die Grenzgängerkriterien an mehr als 45 Tagen als erfüllt anzusehen…

EAS 2158Grenzgängereigenschaft im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 441/1-IV/4/0214.10.2002

…dann wird Folgendes mitzubedenken sein: Die österreichisch-deutsche Regelung, wonach bei jahresdurchgängiger Beschäftigung bei einem grenznahen Unternehmen jemand entweder während des ganzen Jahres oder überhaupt nicht als Grenzgänger eingestuft wird, je nachdem ob die Grenzgängerkriterien an mehr als 45 Tagen als erfüllt anzusehen sind oder…

EAS 189Keine Zuzugsbegünstigungen für Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/31-IV/4/9205.11.1992

…nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung ihrer bisherigen Steuerlast zu erlangen. 5. November 1992 Für…

EAS 2009Dreiecksverhältnisse bei internationalen Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/2-IV/4/0203.04.2002

…Frist von 18 Monaten vor. Wird ein anderer, in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens in einer französischen Betriebstätte des deutschen Unternehmens eingesetzt und bezieht der österreichische Dienstnehmer für diese Zeit in französischer Grenznähe einen Zweitwohnsitz, dann verpflichtet auch in diesem Fall Art. 9 Abs…