Findok · EAS-Auskünfte
EAS 345
Teilzeitbeschäftigte Schweizer Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskunftH 2917/2/1-IV/4/93vom 03.12.1993
Wortlaut laut Findok
In EAS 324 wurde die Auffassung vertreten, dass die
Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmers
eines österreichischen Unternehmens nicht dadurch verloren geht, dass der
einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des
österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich
eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche
Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich
erforderlich ist.
Der einschränkende Hinweis, dass bei einer Verrichtung
von Arbeiten auch an anderen Orten (z.B. in der schweizerischen Wohnung) die
Grenzgängereigenschaft verloren geht, ist so zu verstehen, dass die
"Arbeitsortvoraussetzung" von Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht mehr erfüllt
wäre, wenn Arbeiten
für den
österreichischen Arbeitgeber nicht an dem grenznahen
österreichischen Arbeitsort ausgeübt werden.
Nach Auffassung des BM für Finanzen, die allerdings
noch nicht mit der eidgenössischen Steuerverwaltung abgestimmt worden ist,
spricht vieles dafür, dass bei einem nur teilzeitbeschäftigten
schweizerischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft im allgemeinen
nicht dadurch verloren geht, dass er auf Grund eines weiteren
Dienstverhältnisses mit einem anderen Arbeitgeber oder auf Grund eines
Werkvertragsverhältnisses seinen (zweiten) Arbeitsort nicht in der
österreichischen Grenznähe, sondern in der Schweiz oder in einem
Drittstaat hat.
3. Dezember
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 2917/2/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17925
- Gültig
- 03.12.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF